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Amtsblatt der VG Hagenbach
Ausgabe 50/2025
Amtlicher Teil
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Winterdienstplan Ortsgemeinde Neuburg

Nach derzeitiger Rechtslage ist die Ortsgemeinde (nur) verpflichtet, innerhalb der geschlossenen Ortslage an verkehrswichtigen und gefährlichen Straßenstellen (Fahrbahnen) zu räumen und zu streuen.

Deshalb sind die örtlichen Straßen zunächst in zwei Reinigungs- und Streustufen eingeteilt.

Die Ortsgemeinde hat zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit lediglich die Dringlichkeitsstufe I (verkehrswichtige und gefährliche Straßenstellen) tagsüber durchzuführen.

Dies sind in Neuburg am Rhein folgende Straßen:

Dringlichkeitsstufe I

Verkehrswichtige und gefährliche Straßen

1.

Kehlstraße

2.

Rheinstraße

3.

Hauptstraße

4.

Bahnhofstraße

Die Straßen der Dringlichkeitsstufe II (bei denen nicht beide Voraussetzungen „verkehrswichtig“ und „gefährlich“ vorliegen) werden erst geräumt und bestreut, wenn die Straßen der Stufe I in verkehrssicherem Zustand sind.

Die Straßen der Stufe II sind folgende Straßen:

Dringlichkeitsstufe II

Sonstige Straßen mit größerer Verkehrsfrequenz

1.

Dammstraße

2.

Feldstraße

3.

Schulstraße

4.

Im Schilf

5.

Friedhofstraße

Alle anderen nicht genannten Wohnstraßen und übrigen Verkehrsflächen werden nicht vom Winterdienst der Ortsgemeinde umfasst.

Die Räum- und Streupflicht zum Schutze der Fußgänger für die Gehwege obliegt, entsprechend der Straßenreinigungssatzung, weiterhin dem/der Grundstückseigentümer/in und dem/der Besitzer/in.

Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten.