Der Ortsgemeinderat Berg hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), der §§ 1,2 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und des § 7 der Satzung über die Nutzung der Gemeinschaftshalle Berg in den jeweils gültigen Fassungen, folgende Gebührensatzung am 13.12.2022 beschlossen:
(1) Für die Benutzung der Gemeinschaftshalle und seiner Einrichtungen werden nach Maßgabe der
folgenden Bestimmungen Gebühren erhoben.
(1) Die Benutzungsgebühr beträgt
| 1. | bei Veranstaltungen pro Tag mit Eintrittserhebung — 500 € |
| 2. | bei Veranstaltungen pro Tag ohne Eintrittserhebung — 130 € |
| 3. | bei kulturellen Veranstaltungen pro Tag ohne Eintrittserhebung — 50 € |
| 4. | bei privater Nutzung für festliche Anlässe |
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| a) Ein Drittel der Halle — 100 € |
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| b) Zwei Drittel Halle der Halle — 130 € |
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| c) Gesamte Halle — 200 € |
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| d) Küche — 40 € |
| 5. | Reinigung — 50 € |
| 6. | Kostenersatz bei Verlust oder Beschädigung von Geschirr nach Aufwand* |
(1) Die Gebühr ist der Anforderung entsprechend bei der Verbandsgemeindekasse Hagenbach zu
zahlen.
(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Ludwigstraße 20, 76767 Hagenbach, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der vorstehenden Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.