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Amtsblatt der VG Hagenbach
Ausgabe 51/2022
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Satzung der Ortsgemeinde Berg für die Benutzung von Fahrradboxen vom 01.01.2023

Der Ortsgemeinderat Berg hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 1,2 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG), in den jeweils gültigen Fassungen, folgende Satzung für die Benutzung von Fahrradboxen am 13.12.2022 beschlossen:

§ 1

Allgemeine Bestimmungen

(1) Die Ortsgemeinde Berg betreibt und unterhält am Bahnhof Berg Fahrradabstellplätze als öffentliche Einrichtung. Sie dient dem Umsteigen von Individualverkehr per Fahrrad auf die öffentlichen Verkehrsmittel Bahn oder Bus.

(2) Die Einrichtung umfasst frei zugängliche Fahrradständer sowie verschließbare Einzelboxen.

§ 2

Benutzungsrecht

(1) Jedermann ist berechtigt, die Einrichtung im Rahmen dieser Satzung zu benutzen. Die Benutzung der Fahrradboxen ist gebührenpflichtig.

(2) Soweit die Einrichtung in ihrer Kapazität ausgelastet ist, besteht kein Anspruch auf Benutzung.

§ 3

Benutzungsregeln

(1) Die Fahrradboxen dienen nur dem Einstellen von Fahrrädern. Es dürfen keine fremden oder gefährlichen Gegenstände eingestellt und gelagert werden.

(2) Die Fahrradboxen dürfen nicht untervermietet werden.

(3) Bezüglich der ordnungsgemäßen Nutzung der Abstellbox hat die Ortsgemeinde Berg das Recht, jederzeit Kontrollen durchzuführen. Diese können sowohl durch Bedienstete der Ortsgemeinde Berg als auch durch Bedienstete der Verbandsgemeinde Hagenbach vorgenommen werden.

§ 4

Gebühren, Fälligkeit, Abrechnung

(1) Für die Benutzung der Fahrradboxen ist eine monatliche Gebühr zum Jahresbeginn fällig.

(2) Mit Erhalt des Schlüssels zum Abschließen der Box wird ein Pfandbetrag fällig. Dieser wird bei Rückgabe des Schlüssels zurückerstattet. Falls der Schlüssel bei Kündigung nicht zurückgegeben wird oder ein Verlust des Schlüssels gemeldet wird, werden die Wiederbeschaffungskosten dem Nutzer in Rechnung gestellt.

(3) Die Zahlung erfolgt der Anforderung entsprechend per SEPA-Lastschrift auf ein Konto der Verbandsgemeindekasse Hagenbach.

§ 5

Haftung

(1) Die Ortsgemeinde Berg übernimmt für Beschädigungen, die durch nicht satzungsgemäße Benutzung der Einrichtung und für Schäden, die durch Dritte entstehen, keine Haftung.

(2) Die Ortsgemeinde Berg übernimmt für das in der Einrichtung eingestellte Fahrrad keine Verwahr- und Obhutspflichten, also keine Haftung für Verlust oder Beschädigung.

(3) Der Nutzer haftet für alle Schäden, die der Ortsgemeinde Berg an der überlassenen Einrichtung und den Zugangswegen durch die Nutzung entstehen.

(4) Werden vom Nutzer Beschädigungen an der Fahrradbox festgestellt, verpflichtet er sich, diese unverzüglich der Ortsgemeinde Berg oder der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach anzuzeigen.

(5) Die Verkehrsvorschriften und bestehende polizeiliche Verordnungen sind vom Nutzer zu beachten.

Den Weisungen oder Anordnungen von Bediensteten der Ortsgemeinde Berg oder der Verbandsgemeinde Hagenbach ist Folge zu leisten.

§ 6

Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Berg, den 13.12.2022
gez. Sabine Gerhart
Ortsbürgermeisterin

Hinweis:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Ludwigstraße 20, 76767 Hagenbach, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der vorstehenden Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Hagenbach, den 22.12.2022
Verbandsgemeindeverwaltung
gez. Iris Fleisch
Bürgermeisterin