Im Versorgungsbereich der Verbandsgemeinde Hagenbach erfolgt die Ablesung der Wasserzählerstände wie in den vergangenen Jahren durch die Grundstückseigentümer/-innen bzw. Bevollmächtigte/Nutzer. Hierzu wird von den Verbandsgemeindewerken ein entsprechendes Schreiben an die Eigentümer/innen bzw. Bevollmächtigte/Nutzer der Grundstücke versendet. Das Schreiben besteht aus einem Informationsteil und einer Ablesekarte für die Eintragung der abgelesenen Zählerstände.
Die Grundstückseigentümer/-innen bzw. Bevollmächtigte/Nutzer werden gebeten, den abgelesenen Zählerstand bis spätestens 11.01.2026* den Verbandsgemeindewerken bekanntzugeben.
Hierfür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Zählerstandübermittlung
• mit anhängender Ablesekarte bis 11.01.2026*
• über das Internet bis 11.01.2026*
unter www.vg-hagenbach.de
Die Verbandsgemeindewerke bedanken sich für Ihre Kooperation
*Später gemeldete Stände können nicht mehr berücksichtigt werden. In diesem Fall erfolgt eine Schätzung des Vorjahresverbrauches.
Es gibt unterschiedliche Zähler! So könnte Ihr Zähler aussehen