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Amtsblatt der VG Hagenbach
Ausgabe 7/2023
Amtlicher Teil
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Informationen aus dem Rathaus in Neuburg

Blick auf einen Feldweg

Zur Neuburger Jagdgenossenschaft:

Der Neuburger Jagdgenossenschaft gehören alle Grundstückseigentümer des hiesigen Jagdbezirk als Mitglied an. Das sind in der Regel alle Eigentümer von Äckern oder Wiesen, die damit zu Jagdgenossen werden. Hauptaufgabe der Jagdgenossenschaft ist es, den gemeinschaftlichen Jagdbezirk im Interesse der Jagdgenossen zu verwalten, seine Nutzung sicherzustellen und das Jagdrecht wahrzunehmen. Dazu wählt die Jagdgenossenschaftsversammlung einen fünfköpfigen Jagdvorstand. Der Jagdvorstand schließt wiederum einen Jagdpachtvertrag mit einem Jagdpächter. Dem Jagdpächter steht damit das Recht der Jagdnutzung im Jagdbezirk zu. Dafür entrichtet der Jagdpächter einen Pachtpreis an die Jagdgenossenschaft. Der derzeitig abgeschlossene Jagdpachtvertrag läuft bis März 2026. Aus dem Pachtpreis ergibt sich die Jagdpachtrücklage. Ihre Verwaltungsangelegenheiten hat die Jagdgenossenschaft in einem Geschäftsbesorgungsvertrag an die Ortsgemeinde (bzw. Verbandsgemeinde) übertragen. Die vorletzte ordentliche Wahl des Jagdvorstandes fand 2013 statt. Seit einigen Jahren stand der Jagdgenossenschaft kein gewählter Jagdvorstand mehr vor. Deren Geschäfte wurden daher vom Ortsbürgermeister als „Notvorstand“ übernommen, der sich bei Jagdangelegenheiten seinerseits jeweils mit den 2013 gewählten Mitgliedern des Jagdvorstandes ins Benehmen setzte. Eine Einberufung einer Jagdgenossenschaftsversammlung war über die Jahre aus verwaltungstechnischen Gründen nicht möglich gewesen. Bis vor Kurzem. Am 08. Februar 2023 fand die Jagdgenossenschaftsversammlung statt. In dieser wurde ein nun wieder funktionierender Jagdvorstand gewählt. Dieser kann nun seine Aufgaben wieder voll umfänglich wahrnehmen. Dazu gehören z.B. unter Nutzung der Jagdpachtrücklage für Ersatz von entstandenem Wildschaden zu sorgen sowie Maßnahmen zum Herstellen, Instandsetzung und Unterhaltung der gemeindlichen Feldwege, auch deren Freischneiden von Heckenbewuchs, vorzuschlagen bzw. umzusetzen, um die Befahrbarkeit der Feldwege sicherzustellen.

Weiter Informationen erfolgen in den kommenden Amtsblättern.Weitere Informationen erwünscht? Dann besuchen Sie die Ratssitzungen oder sprechen mich direkt an.

Hermann Knauß
Ortsbürgermeister