Die Verbandsgemeindekasse weißt darauf hin, dass die Gemeindeabgaben, Grundsteuer B, Hundesteuer und Gewerbesteuer am 15.02.2025 zur Zahlung fällig werden. Sofern Einzugsermächtigungen erteilt sind, werden die Gemeindeabgaben von den jeweiligen Bankkonten abgebucht.
Sind diese nicht erteilt, ist der fällige Betrag an das Konto der Verbandsgemeindeverwaltung zu bezahlen. Den Verwendungszweck können Sie dem jeweiligen Abgabenbescheid entnehmen.