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Amtsblatt der VG Hagenbach
Ausgabe 7/2025
Amtlicher Teil
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Die wichtigsten Hofflohmarkt-Regeln auf einen Blick

Auch ein Hofflohmarkt bedarf einiger Regeln, welche beachtet werden müssen:

1.

Es darf nur auf Privatgrund (Erlaubnis des Vermieters einholen wird empfohlen) verkauft werden. Das Anbieten und Verkaufen auf öffentlichen Straßen, Gehwegen oder Plätzen ist nicht erlaubt.

2.

Der Verkauf ist nur von Privatpersonen an Privatpersonen erlaubt. Ein kommerzieller Verkauf der Waren ist nicht gestattet.

3.

Ein Hofflohmarkt soll auch ein Nachbarschaftsfest sein. Aber: Der ursprüngliche Zweck des Flohmarktes bleibt erhalten. Der kommerzielle Verkauf von alkoholischen Getränken und Speisen ist nicht gestattet. Eine Ausnahme erfordert eine Gestattung, die jeder Verkäufer eigenständig beim Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung beantragen muss.

4.

Die Stände sollen während der Zeit von 9 bis 14:00 Uhr geöffnet und gekennzeichnet sein, zum Beispiel durch das Plakat, Luftballons oder andere Dekoartikel.

5.

Wichtig: Jeder Teilnehmende handelt vollständig auf eigene Rechnung, Haftung und Verantwortung. Es gibt keinerlei Versicherungsschutz durch die Stadt Hagenbach.