Die Kreisverwaltung in Germersheim weist darauf hin, dass für Kinder, die ab dem kommenden Schuljahr 2026/2027 die Klassen 5 bis 13 einer allgemeinbildenden Schule oder der Berufsbildenden Schule besuchen, die Möglichkeit der Schulbuchausleihe besteht. Familien oder Erziehende, die bestimmte Einkommensgrenzen unterschreiten, können dabei eine unentgeltliche Ausleihe in Anspruch nehmen und Lernmittelfreiheit beantragen; alle anderen können dieses Angebot gegen Gebühr nutzen.
Bereits seit Dezember 2025 wurden über die Schulen Anträge für die unentgeltliche Schulbuchausleihe (Lernmittelfreiheit) verteilt. Diese Anträge können bis 16. März 2026 bei der Kreisverwaltung Germersheim eingereicht werden. Die Anträge sind auch auf der offiziellen Website der Kreisverwaltung unter www.kreis-germersheim.de/schulbuchausleihe verfügbar und können bequem online gestellt werden. Nach der erfolgreichen Online-Antragstellung erhalten die Antrag stellenden eine Bestätigung per E-Mail. Der endgültige Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung der Lernmittelfreiheit wird in jedem Fall auf dem Postweg zugestellt. Ein Antrag auf Lernmittelfreiheit soll nur gestellt werden, wenn das jährliche Einkommen die nachstehenden Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Bei Schülerinnen und Schülern, die im Haushalt der sorgeberechtigten Eltern leben, beträgt die Einkommensgrenze bei
Bei Schülerinnen und Schülern, die nur im Haushalt eines sorgeberechtigten Elternteils leben, beträgt die Einkommensgrenze bei
Sofern diese Einkommensgrenzen überschritten werden, ist eine Ausleihe gegen Gebühr (entgeltliche Ausleihe) möglich. Die hierfür benötigten Zugangsdaten werden ab Mai über die Schulen verteilt. Die Kreisverwaltung Germersheim organisiert die Ausleihe der Bücher für die nachfolgenden Schulen:
Weitere Informationen rund um das Thema Schulbuchausleihe gibt es im Internet unter https://bildung.rlp.de/lmf/