gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) des Beschlusses zur 1. Fortschreibung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Herxheim (Teil-Flächennutzungsplan -Windenergie-)
Der Verbandsgemeinderat Herxheim hat in seiner Sitzung am 13.12.2022 beschlossen, die am 01.06.2015 genehmigte und am 12.06.2015 im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Herxheim öffentlich bekannt gemachte 3. Änderung des Flächennutzungsplanes fortzuschreiben (1. Fortschreibung). Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die 1. Fortschreibung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltet die zeitnahe Ausweisung weiterer Flächen für Windenergieanlagen und die Ausweisung von Flächen für Photovoltaikanlagen in der Verbandsgemeinde Herxheim. Das endgültige Plangebiet wird aufgrund einer noch durchzuführenden Aktualisierung des bestehenden Standortkonzeptes Windenergieanlagen festgelegt, in dem Eignungsflächen für das gesamte Verbandsgemeindegebiet ermittelt werden. Das Standortkonzept soll zukünftig auch geeignete Flächen für Photovoltaikanlagen beinhalten.