Beratung und Erlass der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Rohrbach für das Haushaltsjahr 2024
Zugestimmt hat der Ortsgemeinderat der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 unter Berücksichtigung eines Haushaltsbegleitantrages der SPD-Fraktion. Der Antrag beinhaltet die Aufnahme von 25.000 €, für eine mögliche Erweiterung der Kita Samenkorn, um die Kosten für eine Raumbedarfsermittlung und Vorplanungen abzudecken.
Der Ergebnishaushalt weist einen Jahresüberschuss von 48.728 € aus.
Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen im Gesamtfinanzhaushalt beträgt 758.844 €. Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten sind mit 104.520 € veranschlagt.
Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen reicht somit aus, um die Auszahlungen zur Tilgung zu leisten. Für 2024 errechnet sich eine freie Finanzspitze von 654.324 €.
Beim Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit entsteht ein Defizit von 515.620 €. Der Finanzmittelüberschuss liegt somit bei 243.224 €. Der Stand der derzeitigen Darlehen am Kreditmarkt wird zum 01.01.2024 2.496.971,66 € betragen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde aus dem Zahlungsmittelbestand werden sich zum 01.01.2024 auf 214.560 € belaufen. In den vorgenannten Zahlen wurde die Änderung noch nicht eingepflegt.
Kommunale Wärmeplanung;
Aufgabenübertragung an die Verbandsgemeinde Herxheim
Beschlossen wurde, im Zuge der anstehenden Erstellung eines kommunalen Wärmeplanungskonzepts, alle mit der Konzepterstellung einhergehenden Aufgaben an die Verbandsgemeinde Herxheim zu übertragen. Damit verbunden ist auch die Ermächtigung, den Auftrag an einen externen Dienstleister zu vergeben.
Erhebung von Vorausleistungen auf die wiederkehrenden Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen im Jahre 2024
Zugestimmt hat der Rat, für das Jahr 2024 Vorausleistungen auf die wiederkehrenden Beiträge zu erheben, welche nach der voraussichtlichen Beitragshöhe bemessen werden. Der Beitragssatz je m² gewichtete Fläche beträgt 0,195096 Euro.
Prot. Kindertagesstätte KiSenTa;
Antrag auf Übernahme der musikalischen Früherziehung
Weiterhin beschlossen wurde, aufgrund des Antrages auf Übernahme der musikalischen Früherziehung in der prot. Kita bei der KiSenTa, die Kita auf den bestehenden Betriebsführungsvertrag zu verweisen, da dort die Sachkostenübernahme geregelt ist und sich mit ihrem Anliegen an ihren Träger zu wenden.