Bebauungsplan "Eisenbahnstraße / Im Kalkofen / Am Bahnhof"
Der Ortsgemeinderat beschließt über die im Rahmen der Veröffentlichung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wie vorgetragen und beschließt, diesen erneut zu veröffentlichen (Erneuter Veröffentlichungsbeschluss). Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird im Rahmen der Erneuten Veröffentlichung nur in Bezug auf die Änderungen oder Ergänzungen des Bebauungsplanentwurfs und ihre möglichen Auswirkungen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben und die Dauer der Veröffentlichungs- und Stellungnahmefrist auf zwei Wochen verkürzt.
Die Verwaltung wird gebeten, die Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zeitgleich mit der Erneuten Veröffentlichung durchzuführen.
Erster Beigeordneter Hans Müller sowie die Ratsmitglieder Tobias Herzenstiel und Thomas Seither haben wegen Sonderinteresse nicht an der Beratung und Beschlussfassung teilgenommen.
ISEK Teilprojekt Modernisierungsgutachten 3 gemeindeeigene Gebäude
Der Ortsgemeinderat beschließt:
1) Von einer Sanierung des gemeindeeigenen Gebäudes UH 157 im Rahmen der ISEK-Maßnahme wird abgesehen.
2) Die energetische Sanierung und barrierefreie Erschließung des „Alten Rathaus Herxheim“ ist vorzuziehen und dazu bereits in 2025 das erforderliche Projektteam zusammenzustellen. Dazu sind die erforderlichen Planungs- und Ingenieurleistungen unter Beachtung der vergaberechtlichen Richtlinien anzufragen und an die jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu beauftragen. Die voraussichtlich für 2025 erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 200.000€ werden bereitgestellt.
3) Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, die Aufträge zur Erstellung des Projektteams zu erteilen.
4) Über die weitere Vorgehensweise zum gemeindeeigenen Gebäude „Querhohl 27“ wird noch gesondert entschieden.
Erlass einer Hebesatzsatzung 2025
Der Ortsgemeinderat beschließt mehrheitlich die Hebesatzsatzung mit der daraus resultierenden Erhöhung der Gewerbesteuer um 12 Punkte. Die Hebesätze für die Grundsteuer bleiben unberührt.
Der Ortsgemeinderat beschließt mehrheitlich, keine Grundsteuer C einzuführen.
Feststellung des Jahresabschlusses 2023 für das Altenzentrum
St. Josef
Der Ortsgemeinderat beschließt, den Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und den Lagebericht für das Altenzentrum St. Josef zum 31.12.2023 festzustellen. Weiter beschließt der Ortsgemeinderat, den ausgabewirksamen Jahresverlust in Höhe von 304.550,72 Euro spätestens im Haushaltsjahr 2025 auszugleichen. Soweit in den kommenden fünf Jahren durch das Altenzentrum St. Josef Einnahmeüberschüsse erwirtschaftet werden, sind diese für den Ausgleich der Übernahme des ausgabewirksamen Verlustes gegenüber der Ortsgemeinde zu verwenden. Der nichtausgabewirksame Jahresverlust in Höhe von 276.972,95 Euro wird gemäß § 11 Abs. 7 EigAnVO auf neue Rechnung vorgetragen. Das Altenzentrum St. Josef hat danach einen Verlustvortrag in Höhe von 447.675,19 Euro.
Erhöhung der Pflegesätze zum 01.01.2025
Der Ortsgemeinderat Herxheim stimmt dem Beitritt zur Vereinbarung zur Teilnahme an der kostenbezogenen Vergütungsanpassung ab 01. Januar 2025 für vollstationäre Pflegeeinrichtungen inkl. eingestreuter Kurzzeitpflegeplätze, solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen und teilstationäre Pflegeeinrichtungengemäß zu. Er beschließt die Erhöhungen der Pflegesätze, des Ausbildungsrefinanzierungsbetrages, des Ausbildungszuschlages und der Entgelte für Unterkunft und Verpflegung zum 01.01.2025.
Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers für das Altenzentrum St. Josef für die Wirtschaftsjahre 2025 bis 2027
Der Ortsgemeinderat Herxheim bestellt, die Kanzlei StB WP Christian Topp, Kandel, zum Abschlussprüfer gemäß § 89 GemO für das Altenzentrum St. Josef der Ortsgemeinde Herxheim für die Wirtschaftsprüfung der Jahresabschlüsse der Jahre 2025 bis 2027. Die Einrichtungsleitung wird beauftragt, mit dem bestellten Abschlussprüfer einen Prüfungsvertrag zum Preis von 11.900,00 Euro einschl. MwSt. pro Jahr abzuschließen.
Umgestaltung der Waldränder entlang der Hatzenbühler Straße (K 44) und der Haynaer Straße (L 542)
Der Ortsgemeinderat beschließt die Waldränder entlang der Haynaer Straße (L 542) und der Hatzenbühler Straße (K 44) sukzessive über einen Zeitraum von ca. 6 Jahren umzuwandeln.
Wahl der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen der Ortsgemeinde Herxheim
Der Ortsgemeinderat Herxheim beschließt die Wahl in offener Abstimmung durchzuführen.
Der Ortsgemeinderat Herxheim wählt Frau Nicole Flick als ehrenamtliche Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen der Ortsgemeinde Herxheim. Die Amtszeit endet am 31.12.2029.