Beratung und Erlass der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Rohrbach für das Haushaltsjahr 2025
Zugestimmt hat der Ortsgemeinderat der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025, unter Berücksichtigung der Haushaltsbegleitanträge des Ortsbürgermeisters, zur Erhöhung des Haushaltsansatzes für Straßenunterhaltungsarbeiten von 5.000 € auf 10.000 €, der Aufnahme von 15.000 € für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Bereich der Hauptstraße und 20.000 € für die Förderung bürgernaher Projekte sowie der Begleitanträge des BfRs zur Aufnahme von 3.000 € für die Anpflanzung von 2-3 größeren Bäumen auf dem Axamsplatz und von 3.000 € für die Anschaffung einer Gewerbespülmaschine für die Grillhütte.
Ohne Berücksichtigung der Haushaltsbegleitanträge weist der Ergebnishaushalt einen Jahres-überschuss von 433.550 € aus.
Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen im Gesamtfinanzhaushalt beträgt 167.405 €. Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten sind mit 105.270 € veranschlagt.
Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen reicht somit aus, um die Auszahlungen zur Tilgung zu leisten. Für 2025 errechnet sich eine freie Finanzspitze von 62.135 €.
Beim Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit entsteht ein Defizit von 284.825 €. Der Finanzmittelfehlbetrag liegt somit bei 117.420 €. Zum Ausgleich dieses Fehlbetrages ist die Aufnahme eines Darlehens am Kreditmarkt in Höhe von 157.800 € eingeplant, das jedoch nur bei Bedarf in Anspruch genommen werden soll. Die verbleibende Unterdeckung wird durch die zum 01.01.2025 bestehenden Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde aus dem Zahlungsmittelbestand in Höhe von 64.890 € ausgeglichen.
Der Stand der derzeitigen Darlehen am Kreditmarkt wird zum 01.01.2025 2.392.459,77 € betragen.
Die Stellungnahmen der Fraktionen sowie das aktualisierte Zahlenwerk können im Ratsinformationssystem der Verbandsgemeinde Herxheim unter https://herxheim.gremien.info eingesehen werden. Navigieren Sie hierzu über Kalender zur Sitzung oder suchen Sie über Recherchen.
Ebenfalls zugestimmt, hat der Rat der Hebesatzsatzung 2025. Demnach liegt der Hebesatz unverändert für Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) bei 345 %, für Grundsteuer B (Grundstücke) bei 465 % und für Gewerbesteuer bei 380 %. Eine Grundsteuer C wird nicht eingeführt.