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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 10/2023
Andere Behörden und Stellen
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Öffentliche Bekanntmachung

des Verbandes Region Rhein-Neckar über die 2. Offenlage zur 1. Änderung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar Kapitel 1.4 „Wohnbauflächen“ und 1.5 „Gewerbliche Bauflächen“

Hier: Erneute Auslegung zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Personen des Privatrechts gemäß § 6 Abs. 3, 4 i.V.m. § 10 Abs. 1 Landesplanungsgesetz Rheinland-Pfalz

- Bekanntmachung vom 03.03.2023 -

Die Verbandsversammlung des Verbandes Region Rhein-Neckar hat in ihrer Sitzung am Freitag, 9. Dezember 2022, die Durchführung des 2. Beteiligungsverfahrens und der 2. Offenlage zur 1. Änderung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar - Plankapitel 1.4 Wohnbauflächen und Plankapitel 1.5 Gewerbliche Bauflächen - beschlossen.

Nach § 9 Abs. 3 Raumordnungsgesetz sowie Art. 5 Abs. 1 Satz 1 des Staatsvertrages zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz über die Zusammenarbeit bei der Raumordnung und Weiterentwicklung im Rhein-Neckar-Gebiet i.V.m. § 6 Abs. 4 Landesplanungsgesetz Rheinland-Pfalz ist der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht erneut öffentlich auszulegen.

Die Planunterlagen werden vom 15. März 2023 bis einschließlich 25. April 2023 an folgenden Stellen ausgelegt und können dort während der genannten Zeiten eingesehen werden:

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Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Untere Landesplanungsbehörde, Zimmer 310, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau; Mo., Mi., Fr. 8.30 - 12.00 Uhr; Di. 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr; Do. 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr. Bitte beachten Sie, dass derzeit eine Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 06341/940-217 zwingend erforderlich ist.

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Verband Region Rhein-Neckar, M 1, 4-5, 68161 Mannheim, EG/Empfangsbereich, Mo. - Do. 8:30 - 16:00 Uhr; Fr. 8:30 - 13:00 Uhr.

Gleichzeitig werden die Unterlagen im Internet unter www.m-r-n.com/regionalplanaenderung digital zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Anregungen zu den gegenüber der 1. Offenlage geänderten Teilen des Planentwurfs können bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist dem Verband Region Rhein-Neckar

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schriftlich an: Verband Region Rhein-Neckar, M 1, 4-5, 68161 Mannheim oder

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elektronisch an: Beteiligung-Regionalplan@vrrn.de

vorgebracht werden.

Rechtsansprüche werden durch die Beteiligung der Öffentlichkeit nicht begründet.

Ergänzend werden die Planunterlagen auch über eine Online-Beteiligungsplattform des Verbandes Region Rhein-Neckar unter https://beteiligung-regionalplan.de/vrrn2 bereitgestellt. Auf dieser Plattform können Anregungen innerhalb des Auslegungszeitraums unmittelbar interaktiv abgegeben werden.

Datenschutzhinweis:

Die im Verfahren zur Änderung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar angegebenen personenbezogenen Daten werden zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. Art. 3 Abs. 2 Staatsvertrag Rhein-Neckar unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der DSGVO sowie des Bundesdatenschutzgesetzes und des Landesdatenschutzgesetzes Baden-Württemberg erhoben und verarbeitet. Nähere Informationen hierzu und zu den Rechten nach Art. 15 ff DSGVO finden Sie in den Datenschutzhinweisen des Verbandes Region Rhein-Neckar unter

www.m-r-n.com/regionalplanaenderung-datenschutz.

Verband Region Rhein-Neckar

Mannheim, 03.03.2023

gez. Stefan Dallinger
Verbandsvorsitzender

Öffentliche Bekanntmachung

der Sitzung

der Verbandsversammlung des „Sparkassenzweckverbandes

Sparkasse Südpfalz“

am 27.03.2023

- Bekanntmachung vom 03.03.2023 -

Am 27. März 2023, 20:00 Uhr, findet eine Sitzung der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes „Sparkasse Südpfalz“ im Hohenstaufensaal Annweiler am Trifels statt.

Öffentliche Sitzung

  1. Ergänzungswahlen für den Verwaltungsrat
  2. Wahl stellvertretender Verbandsvorsteher
  3. Wahl Stellvertreter des Zweckverbandes SVRP
  4. Vorstandsangelegenheit: Wahl neues Vorstandsmitglied
  5. Sonstiges
Landau, 02.03.2023
Dietmar Seefeldt, Vorsteher des Zweckverbandes