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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 10/2023
Seite 2
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Hinweise zur Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters am Sonntag, 12.03.2023

Nicht zugegangene Briefwahlunterlagen:

Nur für die Fälle von beantragten, aber nicht zugegangenen Briefwahlunterlagen ist das Briefwahlbüro am Samstag, 11. März 2023 von 11.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.

Nachweislich plötzliche Erkrankung

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung eines Wahlberechtigten, die ein Aufsuchen des Wahlraumes unmöglich macht, können am Wahlsonntag, 12. März 2023 bis 15.00 Uhr Briefwahlunterlagen im Rathaus Herxheim ausgestellt und einem Bevollmächtigten ausgehändigt werden. Auf die Vorlage der Vollmacht kann nicht verzichtet werden.

Ein Vollmachtsvordruck ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt oder in jedem Wahllokal erhältlich.

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Ergebnispräsentation am Wahlsonntag

Die Wahlergebnisse können am Wahlsonntag, 12. März 2023 ab 18 Uhr auf unserer Homepage unter

www.vg-herxheim.de

abgerufen werden.

Sie werden fortlaufend nach Eingang aus den einzelnen Wahllokalen aktualisiert.

Ab 18 Uhr werden die Ergebnisse auch in der Villa Wieser in Herxheim präsentiert.

Ergebnisfeststellung durch den Wahlausschuss

Hinweis auf die zweite Sitzung des Wahlausschusses am

13. März 2023, 18.00 Uhr

im Rathaus Herxheim, Obere Hauptstr. 2,

Ratssaal

Tagesordnung:

1. Prüfung der Wahlniederschriften

2. Feststellung des Wahlergebnisses

der Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters

Auf die amtliche Bekanntmachung vom 10.01.2023, veröffentlicht im Mitteilungsblatt Nr. 3/2023 vom 20.01.2023 wird verwiesen.

Ihr Wahlamt
Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim