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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 10/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Hauptstraße, Neuaufstellung“ der Ortsgemeinde Herxheim, Ortsteil Hayna

Der Ortsgemeinderat Herxheim hat in seiner Sitzung am 26.02.2024 beschlossen, den am 23.11.2005 als Satzung beschlossenen und am 09.12.2005 im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Herxheim öffentlich bekannt gemachten Bebauungsplan „Hauptstraße“ neu zu fassen und zu erweitern (Bebauungsplan „Hauptstraße, Neuaufstellung“). Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Planbereich umfasst das gesamte Plangebiet des bestehenden Bebauungsplanes „Hauptstraße“ mit Erweiterungen im nördlichen, südwestlichen und südöstlichen Bereich. Das Plangebiet und die einbezogenen Grundstücke sind in dem beiliegenden Lageplan mit einer breiten schwarzen Linie kenntlich gemacht.

Es ist insbesondere vorgesehen, unter Erhaltung der Eigenart der vorhandenen baulichen Strukturen eine sinnvolle Nachverdichtung im Bereich des bestehenden Bebauungsplans „Hauptstraße“ zu ermöglichen und in den Erweiterungsbereichen eine moderate Wohnbebauung zu entwickeln.

Die Unterlagen können auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Herxheim unter dem Link www.vg-herxheim.de/bekanntmachungen eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Herxheim, 01.03.2024
Sven Koch
Ortsbürgermeister