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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 10/2024
Amtlicher Teil
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Parken in der Franz-Kuhn-Straße

Seit vergangener Woche ist das Parken in der Franz-Kuhn-Straße teilweise wieder möglich. In der Vergangenheit hat das Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim das Parken auf den Gehwegen in der Franz-Kuhn-Straße aufgrund des gesetzlichen Haltverbots geahndet.

Der Verkehrsausschuss der Ortsgemeinde Herxheim hat sich in seiner Sitzung vom 29. Januar mit dieser Problematik befasst und beschlossen, das Parken auf dem östlichen Gehweg freizugeben. Der reibungslose Verkehrsfluss ist somit weiterhin gewährleistet und nicht nur die Anwohnerinnen und Anwohner, sondern insbesondere auch Müllabfuhr und Rettungsfahrzeuge können die Franz-Kuhn-Straße weiterhin unbehindert befahren. „Zudem können wir den Besucherinnen und Besuchern, aber auch den Anwohnerinnen und Anwohnern trotz der sehr beengten Straße Parkmöglichkeiten zur Verfügung stellen“, sagt Thorsten Roth, zuständiger Sachgebietsleiter Mobilität und Vollzug. Auch der reibungslose Verkehrsfluss ist weiter gewährleistet

Die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat auf dem östlichen Gehweg die Verkehrszeichen 315 (StVO) angeordnet:

Seit der Installation dieses Verkehrsschildes ist das Parken auf dem Gehweg unter Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen nun möglich. Auf dem westlichen Gehweg besteht weiterhin gesetzliches Haltverbot.