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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 10/2026
Amtlicher Teil
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Ergebnisbekanntmachung

aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Insheim vom 04.02.2026

Folgende Beschlüsse wurden gefasst:

Beratung und Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Insheim für das Haushalsjahr 2026

Der Ortsgemeinderat Insheim stimmt der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2026 zu.

Übertragung von Haushaltsermächtigungen des Haushaltsjahres 2025 in das Haushaltsjahr 2026

Der Übertragung von Haushaltsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2025 in das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 8.750,00 € im Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt nach § 17 Abs. 5 GemHVO stimmt der Ortsgemeinderat zu und nimmt von der gesetzlichen Übertragung von Investitionsauszahlungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2025 in das Haushaltsjahr 2026 nach § 17 Abs. 2 GemHVO über 2.230.300,00 € Kenntnis.

Festlegung des 4. Straßenausbauprogrammes (2026 - 2028) der Ortsgemeinde Insheim

Dem 4. Straßenausbauprogramm stimmt der Ortsgemeinderat wie folgt zu:

Ausbau Wehtgasse

Ausbau Bruchgasse

Ausbau der Gehwege in der Hauptstraße und Straßenbeleuchtung.

Straßenbeleuchtung Umstellung auf LED

Erhebung von Vorausleistungen auf die wiederkehrenden Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen im Jahre 2026

Der Ortsgemeinderat Insheim beschließt, für das Jahr 2026 Vorausleistungen auf die wiederkehrenden Beiträge zu erheben, welche nach der voraussichtlichen Beitragshöhe bemessen werden. Der Beitragssatz je m² gewichtete Fläche beträgt 0,27334 Euro.

3. Änderung Flächennutzungsplan "Windenergie", 1. Fortschreibung "Windenergie und Photovoltaik"

Zustimmung der Ortsgemeinde

Der Ortsgemeinderat beschließt, dem Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes "Windenergie", 1. Fortschreibung "Windenergie und Photovoltaik" zuzustimmen.

Verdolung des Quodbaches

Beauftragung von Ingenieurleistungen

Das Büro ipr CONSULT wird mit der Durchführung der Machbarkeitsstudie „Quodbachverdolung“ beauftragt.

Parkkonzept Wehtgasse, Schustergasse, Schneidergasse

Gegen die vorgestellten Verkehrsregelungen in der Wehtgasse, Schustergasse und Schneidergasse beschließet der Ortsgemeinderat, keine Bedenken zu erheben.