Die Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Rohrbach werden hiermit zu der
am Donnerstag, dem 12.03.2026, um 20:00 Uhr
im Weingut Lind, Hauptstraße 56, 76865 Rohrbach
stattfindenden Genossenschaftsversammlung eingeladen.
Der Jagdgenossenschaft gehören alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer des gemeinschaftlichen Jagdbezirks „Rohrbach“ nach Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses an. Eigentümer/innen von Grundstücken auf denen die Jagd ruht, sind nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass jede/r an der Versammlung teilnehmende Jagdgenossin/Jagdgenosse ihre/seine Eigentumsfläche nachweisen muss.
Die Beschlüsse der Jagdgenossenschaftsversammlung bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit, der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. Die Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlussfähig.
Jagdgenossinnen und Jagdgenossen können sich durch den Ehegatten, durch eine Verwandte oder einen Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig von der oder dem Vertretenen beschäftigten Person, durch eine derselben Jagdgenossenschaft angehörige volljährige Jagdgenossin oder Jagdgenosse aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als 3 Vollmachten darf keine Jagdgenossin oder kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen. Eine Aufteilung des Stimmrechts ist nicht zulässig.
| Tagesordnung | |
| • | Entlastung des vorherigen Jagdvorstandes |
| • | Mitteilungen und Anfragen |