Einleitung des Vergabeverfahrens für Aufträge im Rahmen des KIPKI-Förderprogramms
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, das Vergabeverfahren für die Beschaffung einer PV-Anlage mit Speicher für das Dorfgemeinschaftshaus Rohrbach einzuleiten und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu erteilen.
Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom für die Jahre 2026-2028
Nachfolgende 5 Punkte wurden einstimmig gebündelt gefasst:
| 1. | Der Haupt- und Finanzausschuss Rohrbach nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis. |
| 2. | Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Ortsgemeinde Rohrbach ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
| 3. | Der Haupt- und Finanzausschuss der Ortsgemeinde Rohrbach bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Ortsgemeinde Rohrbach teilnimmt, namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Rohrbach vorzunehmen. |
| 4. | Die Ortsgemeinde Rohrbach verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Die Ortsgemeinde Rohrbach verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 5. | Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde Rohrbach nach folgenden Maßgaben erfolgen: Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms: Ökostrom ohne Neuanlagenquote (Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis) |