Gemäß § 53 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in seiner jeweils geltenden Fassung
Auslegung von Bestandskarte und Bestandsverzeichnis zur Baulandumlegung „Im Kalkofen“, der Ortsgemeinde Herxheim
Das Bestandsverzeichnis und die Bestandskarte, in denen der Nachweis des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters für alle Grundstücke des Umlegungsgebietes aufgeführt ist, liegen in der Zeit vom 17.03.2025 bis 17.04.2025 bei der Verbandsgemeinde Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim, Zimmer 3.07 Fachbereich Bauverwaltung, öffentlich aus.
Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten Di., Mi., Fr. von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie Mo. von 08:00 bis 18:00 Uhr und Do. von 08:00 bis 16:00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel. Nr. 07276/501-212 möglich. Diese Bekanntmachung wird zeitgleich im Internet unter
https://www.vg-herxheim.de/rathaus/oeffentliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht