86,5 Prozent der im Kreis Südliche Weinstraße für die Abfallentsorgung fälligen Gebühren werden bereits per Lastschrift eingezogen. Das zeigt eine aktuelle Auswertung der Jahresgebührenbescheide durch den Eigenbetrieb Wertstoff (EWW), der sich im Landkreis um die Abfallentsorgung kümmert. „Das ist ein hervorragender Wert und ein wichtiger Beitrag zu einer ressourcenschonenden Verwaltung“, betont Rolf Mäckel, Werkleiter des EWW.
Das Formular zur Erteilung des SEPA-Mandates ist online verfügbar unter www.suedliche-weinstrasse.de/sepa-mandat. Es kann am PC ausgefüllt und dann per Fax, Post oder E-Mail an den EWW gesendet werden. Auch auf der Rückseite der Jahresbescheide ist eine Vorlage abgedruckt.
Das Lastschriftverfahren bietet den Vorteil, dass die Gebühren pünktlich und zuverlässig beglichen werden. Es reduziert auch Papierverbrauch, Postwege und Verwaltungsaufwand. Denn jeder vermiedene Mahnprozess wegen nicht getätigter Überweisungen und jeder digital abgewickelte Zahlungsvorgang spart Material und Zeit. Aktuell erhalten noch fast 5700 Adressatinnen und Adressaten ihre Bescheide ohne automatische Abbuchung. Der EWW möchte daher alle Bürgerinnen und Bürger, die noch nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, ermutigen, diesen Service zu nutzen. Selbstverständlich werden bei Überzahlungen Rückbuchungen veranlasst und das Mandat ist jederzeit widerrufbar.
Ein SEPA-Lastschriftmandat kann nur vom Grundstückseigentümer oder der -eigentümerin, an den beziehungsweise die der Gebührenbescheid gerichtet ist, für ein unter eigenem Namen bestehendes Konto erteilt werden. SEPA-Lastschriftmandate von Mieterinnen oder Mietern können nicht angenommen werden. Kontoinhaberinnen und -inhaber sind verpflichtet, sicherzustellen, dass das Konto bei Fälligkeit der Gebühren ausreichend gedeckt ist. Nach zwei erfolglosen Abbuchungen sind die Trägerinnen und Träger des Lastschriftmandats verpflichtet, umgehend Kontakt mit der Buchhaltung des EWW aufzunehmen, um die Entstehung einer Mahngebühr wegen unterbliebener Zahlung zu vermeiden.
Wer die Abfallgebühren via Überweisung zahlt, sollte darauf achten, dass die Höhe der Abschlagszahlungen sowie die Fälligkeiten eingehalten werden. Zudem ist auf den richtigen Zahlungsempfänger zu achten.
Empfänger: Landkreis Südliche Weinstraße
IBAN: DE58 5485 0010 0000 0018 34
BIC: SOLADES1SUW
Adresse: An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau
Telefon: 06341 940-440
Fax: 06341 940-500
E-Mail: eww@suedliche-weinstrasse.de