Briefwahlunterlagen können zu den üblichen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim im Ratssaal des Rathauses, Obere Hauptstraße 2, beantragt werden.
Ihr Wahllokal finden Sie auf der Wahlbenachrichtigung.
Über die üblichen Öffnungszeiten der Verwaltung hinaus können Briefwahlunterlagen am Freitag, 20. März, bis 15 Uhr im Rathaus Herxheim beantragt werden.
Sollten rechtzeitig beantragte Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sein, ist das Wahlamt am Samstag, 21. März, in der Zeit von 10 bis 12 Uhr besetzt. Die wahlberechtigte Person muss eidesstattlich versichern, dass die Unterlagen nicht zugegangen sind.
Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass Ihr Wahlbrief rechtzeitig, spätestens am Sonntag, 22. März, vor 18 Uhr bei Ihrem Wahlvorstand eingeht. Bei Versendungen mit der Post empfehlen wir eine möglichst frühe Einlieferung. Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18 Uhr beim Briefwahlvorstand oder im Rathaus eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Für die rechtzeitige Rücksendung des Wahlbriefs ist die Wählerin bzw. der Wähler verantwortlich.
Im Fall plötzlicher Erkrankung ist die Ausgabe von Briefwahlunterlagen in der Wahlzentrale im Rathaus Herxheim, Obere Hauptstraße 2, Zimmer E.02 (Bürgerbüro) am Wahlsonntag bis 15 Uhr möglich. Die Berechtigung für den Empfang der Wahlunterlagen für Dritte muss durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen werden. Entsprechende Vordrucke sind auf der Rückseite der Wahlbekanntmachung aufgedruckt oder im Wahllokal erhältlich.
Für weitere Frage im Zusammenhang mit der Landtagswahl erreichen Sie das Wahlamt im Rathaus Herxheim zu den genannten Zeiten oder telefonisch unter 07276 501-141 oder -142. Am Wahlsonntag ist das Wahlamt ganztägig besetzt.