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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 12/2023
Seite 3
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Schöffenwahl 2023

Alle 5 Jahre werden neue Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und -schöffen gewählt. Dieses Jahr findet die Schöffenwahl für die Amtsperiode von 2024 - 2028 statt. Jede Gemeinde stellt eine Vorschlagliste auf.

Die Vorschlagsliste für die Jugendschöffinen und -schöffen wird unter Mitwirkung der Verbandsgemeinde vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises erstellt.

Was ist eine Schöffin/ein Schöffe?

Schöffen sprechen gemeinsam mit Richterinnen und Richtern Recht vor Gericht. Als Schöffin oder Schöffe ist man maßgeblich daran beteiligt, in einem Strafprozess ein Urteil über die Angeklagten zu fällen.

Entscheidungsfreude und Menschenkenntnis sind genauso gefragt, wie Vorurteilsfreiheit und Unvoreingenommenheit. Auch Meinungsstärke und Überzeugungsfähigkeit gehören zum Schöffenamt. Wer also verantwortungsbewusst ist und gerne einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft leisten möchte, kann sich bewerben.

Um Schöffin oder Schöffe zu werden, muss man selbst straffrei sein, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und zwischen 25 und 70 Jahre alt sein.

Kommt man auf die Vorschlagliste und wird gewählt, erhält man den Bescheid per Post. Von nun an ist das Ehrenamt verpflichtend. Als Hauptschöffe bekommt man vorab für ein Jahr seine Anwesenheitstermine und muss diese auch wahrnehmen. Für die Schöffentätigkeit wird man vom Arbeitgeber freigestellt.

Weitere Informationen finden Sie unter https://schoeffenwahl2023.de.

Fragen beantwortet gerne die Verbandsgemeindeverwaltung.