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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 12/2024
Amtlicher Teil
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Schutz der Sonn- und Feiertage an Ostern

Nach den Bestimmungen des Landesgesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz -LFtG -) ist an Ostern Folgendes zu beachten:

1. Verbot von Versammlungen und Veranstaltungen

Öffentliche Versammlungen, Aufzüge, Umzüge, soweit sie nicht der Religionsausübung dienen oder dem Charakter des Feiertages entsprechen, sowie alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen und Darbietungen, die nicht dem Charakter des Feiertages angepasst sind, sind verboten

- am Karfreitag, 29. März 2024, ab 4:00 Uhr.

2. Verbot von Sportveranstaltungen

Öffentliche sportliche und turnerische Veranstaltungen sind verboten

- am Karfreitag, 29. März 2024,

- am Ostersonntag, 31. März 2024, bis 13:00 Uhr.

3. Verbot von Tanzveranstaltungen

Öffentliche Tanzveranstaltungen sind verboten

- von Gründonnerstag, 28. März 2024, ab 4:00 Uhr,

bis Ostersonntag, 31. März 2024, bis 16:00 Uhr.

Ein Verstoß gegen die genannten Verbote kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim als örtliche Ordnungsbehörde kann aus wichtigen Gründen Ausnahmen zulassen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Knoll, Tel. 07276 501125, E-Mail: k.knoll@herxheim.de.