Nach den Bestimmungen des Landesglücksspielgesetzes (LGlüG) ist an Ostern Folgendes zu beachten:
Die Sperrzeit für das Automatenspiel in Gaststätten und Spielhallen beginnt jeweils um 02:00 Uhr und endet um 08:00 Uhr.
Während der Sperrzeit und an den nachfolgenden Tagen ist das Automatenspiel in Gaststätten und Spielhallen nicht zugelassen:
am Karfreitag, 29. März 2024,
am Ostersonntag, 31. März 2024.
Ein Verstoß gegen die genannten Verbote kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Kopf, Tel. 07276 501124, E-Mail: m.kopf@herxheim.de.