Der Ortsgemeinderat Herxheim hat in seiner Sitzung am 29.10.2019 beschlossen, den Bebauungsplan „Eisenbahnstraße / Im Kalkofen / Am Bahnhof“ aufzustellen. Der Planbereich umfasst das Gebiet im nördlichen Bereich der Ortslage östlich der Raiffeisenstraße, westlich des Alzheimer Wegs und südlich begrenzt durch die Eisenbahnstraße und die Speyerer Straße.
Die Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplan-Entwurfes sowie die in den Planbereich einbezogenen Grundstücke sind in dem nachstehenden Lageplan durch eine schwarze gestrichelte Linie kenntlich gemacht. Die Gesamtgröße des Gebietes beträgt ca. 8,4 ha.
Im Mai/Juni 2021 wurde eine Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie eine Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt. Über die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen hat der Ortsgemeinderat Herxheim in seiner Sitzung am 03.02.2022 beraten und beschlossen.
Im April/Mai 2024 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes veröffentlicht (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie eine Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt. Über die im Rahmen der Veröffentlichung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen hat der Ortsgemeinderat Herxheim in seinen Sitzungen am 12.12.2024 und 23.01.2025 beraten und dabei Änderungen und Ergänzungen des Entwurfs des Bebauungsplanes sowie die Erneute Veröffentlichung nach § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Erneute Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Eisenbahnstraße / Im Kalkofen / Am Bahnhof“ der Ortsgemeinde Herxheim mit den Textlichen Festsetzungen, der Begründung, dem Fachbeitrag Naturschutz und dem Umweltbericht erfolgt auf der Internetseite
www.vg-herxheim.de/bekanntmachungen
Die Erneute Veröffentlichung ist einsehbar in der Zeit
vom 24.03.2025 bis einschließlich 24.04.2025
Diese Bekanntmachung kann ebenfalls auf der vorgenannten Internetseite eingesehen bzw. heruntergeladen werden und ist mit den Unterlagen zusätzlich über das Zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (www.geoportal.rlp.de) zugänglich.
Stellungnahmen können nur in Bezug auf die Änderungen oder Ergänzungen des Entwurfs des Bebauungsplanes und ihre möglichen Auswirkungen abgegeben werden (in der Planzeichnung und den Textlichen Festsetzungen jeweils rot markiert).
Folgende umweltbezogene Informationen bzw. Planungen, Gutachten und Vermerke liegen vor und werden ebenfalls veröffentlicht:
| - | Städtebauliche Entwicklungskonzeption für das Baugebiet „Eisenbahnstraße - Im Kalkofen - Am Bahnhof“, BBP PartGmbB, Kaiserslautern, Oktober 2019 |
| - | Umweltbericht, BBP (Kaiserslautern/Mannheim), Stand 03/2025, als Teil der Begründung des Bebauungsplans |
| - | Fachbeitrag Naturschutz zum Bebauungsplan, BBP (Kaiserslautern/Mannheim), Stand 03/2025 |
| - | Geo- und Abfalltechnischer Bericht, WSW Geoconsult Südwest, Stand 09/2022 |
| - | Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan „Eisenbahnstraße / Im Kalkofen / Am Bahnhof“, FIRU GfI - Gesellschaft für Immissionsschutz mbH (Kaiserslautern), Stand 10/2024 |
| - | Wasserhaushaltsbilanz und Entwässerungskonzept, Dr. Figlus Mairon Zafiriou GmbH (Karlsruhe), Stand 08/2022 |
| - | Vergleichsbetrachtung Wärmeversorgung des Neubaugebiets „Eisenbahnstraße / Im Kalkofen / Am Bahnhof“, Transferstelle Bingen (TSB) in der ITB gGmbH (Bingen am Rhein), Stand 02/2021 |
| - | Verkehrsuntersuchung Nördliche Verkehrserschließung, Modus Consult Ulm GmbH, Stand 06/2016 |
| - | Archäologisch-geophysikalische Prospektion, Posselt & Zickgraf Prospektionen (Marburg), Stand 12/2022 |
| - | Kampfmittelsondierung, Gesellschaft für Liegenschaftskonversion GfLK GmbH (Schorfheide), Stand 01/2023 |
| - | Rechtswirksamer Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Herxheim (7. Änderung) |
| (https://www.vg-herxheim.de/rathaus/ortsrecht/flaechennutzungsplan/) |
Der Umweltbericht enthält Informationen zu folgenden Themen:
Tiere/Pflanzen, Schutzgebiete/-objekte und geschützte Arten, Geologie/Boden, Fläche, Wasser/Wasserhaushalt, Luft/Klima, Orts- und Landschaftsbild / Erholung, Mensch, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern
Der Fachbeitrag Naturschutz zum Bebauungsplan enthält folgende Informationen:
| - | Darlegung der Bestandssituation |
| - | Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft |
| - | Beschreibung von Zielvorstellungen für Natur und Landschaft |
| - | Darstellung von zu erwartenden Auswirkungen der Planung auf Naturhaushalt und Landschaftsbild |
| - | Darlegung von landespflegerischen Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung, zum Ausgleich sowie zur Gestaltung |
| - | Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung |
| - | Zusammengefasste landespflegerische Beurteilung |
| Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange liegen zu folgenden Themenblöcken vor: | |
| Schutzgut Mensch | |
| - | Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Abteilung 6, 16.05.2024 |
| - | Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, 17.05.2024 |
| - | Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, LBM Speyer, 21.05.2024 |
| - | Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd - Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, 14.05.2024 |
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise abgegeben:
zum Immissionsschutz (Gewerbe- und Verkehrslärm), zum Radonpotenzial, zu Altablagerungen, zur Niederschlagswasserbewirtschaftung und Umgang mit Brauchwasser, zu bestehenden Versorgungsleitungen, zur Anbindung und internen Erschließung.
Schutzgut Boden/Wasser
| - | Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Abteilung 6, 16,05.2024 |
| - | Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, 17.05.2024 |
| - | Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd - Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, 14.05.2024 |
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:
zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden, zum Bergbau und Altbergbau, zum Radonpotenzial, zum Umgang mit anfallendem Niederschlagswasser und zur Abwasserbeseitigung.
Schutzgut Tiere / Pflanzen / Schutzgebiete des Naturschutzrechts / Eingriffs-, Ausgleichsregelung
| - | Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Fachbereich 2, Finanzen, hier: Beitragsstelle, 16.05.2024 |
| - | Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, 15.05.2024 |
| Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben: | |
| zur Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, zum ermittelten externen Ausgleichsbedarf, zur Zuordnung der Ausgleichsmaßnahmen. | |
| Schutzgut Landschaftsbild und Erholung | |
| keine Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen vorhanden. | |
| Schutzgut Klima/Luft | |
| - | Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd - Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, 14.05.2024 |
| Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben: | |
| zur Kühlung durch Verdunstung. | |
| Schutzgut Kultur- und Sachgüter | |
| - | Generaldirektion Kulturelles Erbe - Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Speyer, 16.05.2024 |
| Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise abgegeben: | |
| zu den durchzuführenden archäologischen Grabungen sowie zur Bauausführung (z. B. zur Meldepflicht). Darüber hinaus wurden auch Hinweise auf ein mögliches Bestehen von Kleindenkmälern innerhalb des Plangebiets vorgebracht. | |
| Umweltbezogene Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit liegen zu nachfolgenden Themenblöcken vor: | |
| Schutzgut Mensch | |
| - | Öffentlichkeit 1, 14.05.2024 |
| - | Öffentlichkeit 2, 14.05.2024 |
| - | Öffentlichkeit 3, 15.05.2024 |
| - | Öffentlichkeit 4, 15.05.2024 |
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:
zu Lärmimmissionen durch landwirtschaftliche Betriebe und durch Verkehr, zur Beeinträchtigung des fließenden Verkehrs durch parkende Fahrzeuge, zur Minimierung des Verkehrs im Plangebiet durch Verkehrsberuhigung.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
| - | Stellungnahmen nur in Bezug auf die Änderungen oder Ergänzungen des Entwurfs des Bebauungsplanes und ihre möglichen Auswirkungen abgegeben werden können (§ 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB), |
| - | Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, |
| - | Stellungnahmen elektronisch per E-Mail (b.essert@herxheim.de) übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden können, |
| - | nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und |
| - | als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB) die Einsichtnahme in die veröffentlichten Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim möglich ist. |
Die Abgabe von Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) und die Einsichtnahme in die veröffentlichten Unterlagen kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim, Zimmer 3.01, während der üblichen Besuchszeiten (Montag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr) nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.