Wahl eines Vorsitzenden und dessen Stellvertreter
Gem. § 110 Abs. 1 GemO hat der Rechnungsprüfungsausschuss ein Ratsmitglied zum Vorsitzenden zu bestellen. Der Vorsitzende wird für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es können, gem. § 40 Abs. 2 GemO, nur die Ratsmitglieder gewählt werden, die zuvor vorgeschlagen wurden. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhält.
Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt, gem. § 40 Abs. 5 GemO, auf geheime Abstimmung bei der Wahl des Vorsitzenden und dessen Stellvertreter zu verzichten und die Wahlhandlung offen durchzuführen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt, Kai Bullinger (FWG) zum Vorsitzenden und Rüdiger Kühner (SPD) zum stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen.