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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 12/2026
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

über die Versammlung der Jagdgenossenschaft Herxheimweyher

Die Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Herxheimweyher werden hiermit zu der am Montag den 30.03.2026 um 19:00 Uhr im Rathaus Herxheimweyher, Sitzungszimmer, Hauptstraße 36, 76863 Herxheimweyher stattfindenden Genossenschaftsversammlung eingeladen.

Der Jagdgenossenschaft gehören alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer des gemeinschaftlichen Jagdbezirks „Herxheimweyher“ nach Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses an. Eigentümer/innen von Grundstücken auf denen die Jagd ruht, sind nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass jede/r an der Versammlung teilnehmende Jagdgenossin/Jagdgenosse ihre/seine Eigentumsfläche nachweisen muss.

Die Beschlüsse der Jagdgenossenschaftsversammlung bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit, der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. Die Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlussfähig.

Jagdgenossinnen und Jagdgenossen können sich durch den Ehegatten, durch eine Verwandte oder einen Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig von der oder dem Vertretenen beschäftigten Person, durch eine derselben Jagdgenossenschaft angehörige volljährige Jagdgenossin oder Jagdgenosse aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als 3 Vollmachten darf keine Jagdgenossin oder kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen. Eine Aufteilung des Stimmrechts ist nicht zulässig.

Tagesordnung

Neuwahlen des Jagdvorstandes

Neue Ausfertigung der Vereinbarung zur Übertragung der Verwaltung der Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft Herxheimweyher auf die Gemeinde Herxheimweyher

Entlastungen der Jagdvorstände

Mitteilungen und Anfragen