Die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim erlässt als zuständige Behörde im Namen und im Auftrag der Ortsgemeinde Herxheim folgende
Gemäß § 36 Abs. 1 LStrG wird die Teilfläche des nachfolgend genannten Grundstücks in der Ortsgemeinde Herxheim als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Nr. 3 Buchstabe a) LStrG dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
| Bezeichnung der Straße | Fl. Nr. | Fläche | Beschränkungen |
| Kesslerstraße | 4413/3 | ca. 120 m | Parkplatz |
Die Widmung wird mit der öffentlichen Bekanntmachung wirksam. Die Allgemeinverfügung gilt zwei Wochen nach öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Herxheim als bekanntgegeben. Die Verkehrsübergabe ist bereits erfolgt.
Die Widmungsunterlagen können während der Öffnungszeiten (montags 8.00-18.00 Uhr, dienstags und mittwochs 8.00-12.00 Uhr, donnerstags 8.00-16.00 Uhr und freitags 8.00-12.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Zimmer 1.05, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim, eingesehen werden. Die Unterlagen sind auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Herxheim www.vg-herxheim.de/rathaus/oeffentliche-bekanntmachungen/ einsehbar.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, schriftformersetzend nach § 3 a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9 a Abs. 5 des Onlinezugangsgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.
Herxheim, den 17.03.2026
Verbandsgemeindeverwaltung