Titel Logo
Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 13/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Sperrzeit und Feiertagsruhe in Gaststätten und Spielhallen an Ostern

Nach den Bestimmungen des Landesglücksspielgesetzes (LGlüG) ist an Ostern Folgendes zu beachten:

Die Sperrzeit für das Automatenspiel in Gaststätten und Spielhallen beginnt jeweils um 02:00 Uhr und endet um 08:00 Uhr.

Während der Sperrzeit und an den nachfolgenden Tagen ist das Automatenspiel in Gaststätten und Spielhallen nicht zugelassen:

-

am Karfreitag, dem 07. April 2023

-

am Ostersonntag, dem 09. April 2023

Ein Verstoß gegen die genannten Verbote kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Kopf, Tel. 07276 501124, E-Mail: m.kopf@herxheim.de.