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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 13/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023 der Ortsgemeinde Insheim

der Haushaltssatzung 2023 der Ortsgemeinde Insheim

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.01.2023 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 der Ortsgemeinde Insheim beschlossen.

Diese teilt mit Schreiben vom 28.03.2023 mit, dass die in § 3 der Haushaltssatzung ausgewiesene Summe der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 200.000 €, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, genehmigt wird.

Weitere genehmigungspflichtigen Teile sind nicht enthalten.

Gegen den Stellenplan werden keine rechtlichen Bedenken erhoben.

Die Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan liegt in der Zeit von

03.04.2023 bis einschließlich 13.04.2023

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim, öffentlich aus.

Eine persönliche Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger terminlicher Absprache mit der Mitarbeiterin des Fachbereichs Finanzen, Nicole Derichs, unter der Tel. Nr. 07276-501 202 oder per Email: n.derichs@herxheim.de möglich.

Es wird nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung auf folgendes hingewiesen:

Die Satzung gilt ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen, auch wenn Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung verletzt wurden.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand nach Ziffer 2 die Verletzung geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

76865 Insheim, 27.03.2023
gez. Martin Baumstark, Ortsbürgermeister

Haushaltssatzung der Gemeinde Insheim für das Jahr 2023 vom 27.03.2023

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  3.465.825 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  3.308.675 Euro

der Jahresfehlbetrag auf  —  + 157.150 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  302.980 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  725.420 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  1.337.450 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  - 612.030 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  —  309.050 Euro.

§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

Zinslose Kredite auf  —  0,00 Euro

Verzinste Kredite auf  —  0,00 Euro

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 1.560.000 € veranschlagt.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 200.000 €.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

- entfällt, da nur die VG Kredite zur Liquiditätssicherung aufnehmen kann.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind in der Hebesatzsatzung vom 09.05.2022 festgesetzt. Sie betragen nachrichtlich:

- Grundsteuer A auf  —  345 v.H.

- Grundsteuer B auf  —  465 v.H.

- Gewerbesteuer auf  —  400 v.H.

Die Hundesteuersätze werden in der Hundesteuersatzung festgelegt.

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt

festgesetzt:

- Beiträge für die Herstellung, den Ausbau und die Unterhaltung

der Feld- und Waldwege  —  20,00 EUR/ha

§ 7
Eigenkapital

Das Eigenkapital liegt gemäß dem zuletzt erstellten Jahresabschluss für das Jahr 2019 bei 8.879.055,39 €.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000 Euro überschritten sind.

§ 10

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 11

Altersteilzeit

Es erfolgt keine Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

76865 Insheim, 27.03.2023
gez. Martin Baumstark, Ortsbürgermeister