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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 13/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes "Rohrbach - Steinweiler" 2025 vom 24.03.2025

Aufgrund des § 7 des Landesgesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982, in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit den §§ 24 und 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland - Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994, in der derzeit gültigen Fassung sowie § 16 der Verbandsordnung, hat die Verbandsversammlung am 06.11.2024 folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2025 beschlossen:

§ 1

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wird festgesetzt:

im Erfolgsplan:

in den Erträgen auf:

in den Aufwendungen auf:

im Vermögensplan:

in der Einnahme auf:

in der Ausgabe auf:

§ 2

1. Höhe der Verbandsumlage

a) Die Verbandsumlage wird nach § 16 Absatz 2 der Verbandsordnung für die Investitionskosten nach dem Stand der Einwohnergleichwerte und der Einwohnerzahl bei Baubeginn der Verbandseinrichtungen der Mitgliedsgemeinden erhoben.

b) Die Verbandsumlage für die Kosten des laufenden Betriebes wird gemäß § 16 Abs. 5 der Verbandsordnung nach den gemessenen Abwassermengen erhoben. Für die Erhebung der Vorausleistungen werden folgende Anteile festgelegt:

-

für die Verbandsgemeinde Herxheim für die Ortsgemeinde Rohrbach:

-

für die Verbandsgemeinde Kandel für die Ortsgemeinde Steinweiler:

Die Vorausleistungen werden am Jahresende nach tatsächlicher Abwassermenge abgerechnet.

*) Investitionskostenanteile nach der Verbandsordnung 51,2 % VG Herxheim, 48,8 % VG Kandel

2. Fälligkeit der Verbandsumlage

a) Die Verbandsumlage des Erfolgsplanes wird zu je einem Viertel zu Beginn des Kalender-Vierteljahres fällig.

b) Auf die voraussichtliche Investitionsumlage werden entsprechend dem Finanzbedarf Vorausleistungen erhoben; nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage der Investitionskosten sind diese abzurechnen.

§ 3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der im Wirtschaftsplan 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird auf 20.000,00 € festgesetzt.

§ 4

Diese Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Herxheim, den 24.03.2025
gez. Christian Sommer, Verbandsvorsteher

Öffentliche Bekanntmachung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025

Die öffentliche Bekanntmachung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 des Abwasser­zweckverbandes “Rohrbach-Steinweiler” erfolgt durch Auslegung zur jedermanns Einsicht in der Zeit vom 07.04.2025 bis 23.04.2025 bei den Verbandsgemeindewerken, Am Rathaus 6, 76863 Herxheim, Zimmer 101, während der üblichen Dienstzeit von 8.30 Uhr bis 12.00 und 14.00 bis 16.00 Uhr (montags bis 18.00 Uhr, dienstags, mittwochs und freitags bis 12.00 Uhr).

Herxheim, den 24.03.2025
gez. Christian Sommer, Verbandsvorsteher

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll. schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 S. 4 GemO).

Dies gilt nicht, wenn die Bestimmungen über die öffentliche Bekanntmachung der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeinde Herxheim, 76863 Herxheim, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Herxheim, den 24.03.2025
gez. Christian Sommer, Verbandsvorsteher