Gemäß § 110 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GemO) i. V. mit § 111 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung (LHO), § 14 Rechnungshofgesetz (RHG) und Nr. 4 der Verwaltungsvorschriften zu § 14 RHG hat das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Südliche Weinstraße die Kasse der Verbandsgemeinde Herxheim unvermutet überörtlich geprüft. Die örtlichen Erhebungen wurden am 03.09.2024 und 14.11.2024 durchgeführt. Der Verbandsgemeinderat wurde gemäß § 33 Abs. 1 GemO in seiner Sitzung am 25.02.2025 durch den Bürgermeister über das Ergebnis unterrichtet. Gemäß § 110 Abs. 6 GemO ist die Bevölkerung im Anschluss an die Unterrichtung des Verbandsgemeinderates Einsicht in die Prüfungsmitteilungen zu ermöglichen.
Der Prüfungsbericht des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes des Landkreises Südliche Weinstraße liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 31.03.2025 bis einschließlich Dienstag, 08.04.2025 zu nachfolgenden Öffnungszeiten
| vormittags | Montag bis Freitag | von 08.00 bis 12.00 Uhr |
| nachmittags | Montag | von 14.00 bis 18.00 Uhr |
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| Donnerstag | von 14.00 bis 16.00 Uhr |
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, Rathaus, 2. Obergeschoss, Zimmer 1.14
öffentlich aus.