| Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum | 67435 Neustadt a. d. Wstr., 23.03.2026 | |
| (DLR) Rheinpfalz | Breitenweg 71 | |
| Abteilung Landentwicklung, Ländliche Bodenordnung | Telefon: 06321/671-0 Telefax: 06321/671-1250 | |
| Flurbereinigung Nußdorf VII Ost | Internet: www.dlr.rlp.de | |
| Aktenzeichen: 41262-HA10.2. |
| 1) | Teilnehmer für ihre dem Flurbereinigungsverfahren unterliegenden Grundstücke, |
| 2) | Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Flurbereinigungsverfahren unterliegen, |
| 3) | Angrenzer an das Flurbereinigungsgebiet wegen der Neuvermarkung der Grenzen gemäß § 56 FlurbG. |
Widersprüche gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplanes, insbesondere gegen die Abfindung, gegen die Vermessung der Grenzen des Flurbereinigungsgebietes, müssen die Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses entweder im Anhörungstermin vorbringen oder innerhalb einer Frist von zwei Wochen, nach dem Anhörungstermin schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, schriftformersetzend nach § 3 a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9 a Abs. 5 des Onlinezugangsgesetzes oder zur Niederschrift erheben. Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche werden in eine Niederschrift aufgenommen.
Eingaben oder Vorsprachen beim DLR oder bei sonstigen Stellen vor dem Anhörungstermin sind zwecklos und haben keinerlei rechtliche Wirkungen.
Beteiligte, die keine Widersprüche beabsichtigen, brauchen die Anhörung nicht wahrzunehmen.
Reise- und Fahrtkosten werden nicht erstattet.
Wer an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen. Dies gilt auch für Eheleute bzw. Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, falls sie sich gegenseitig vertreten.
Vollmachtsvordrucke können beim DLR in Empfang genommen werden. Die Vollmachtsvordrucke stehen auch im Internet unter
www.landentwicklung.rlp.de/Landentwicklung/Verfahren/DLR-Rheinpfalz/V41262 unter Nr. 10 Formulare und Merkblätter zum Download bereit.
Der Vollmachtgeber muss seine Unterschrift amtlich beglaubigen lassen (z.B. durch die Verbandsgemeindeverwaltung). Als Geschäft, das der Durchführung der Flurbereinigung dient, ist die Beglaubigung der Unterschrift gemäß § 108 FlurbG und § 6 Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz in seiner derzeit gültigen Fassung kosten- und gebührenfrei.
Ansprechpartner für das Verfahren:
| Projektleitung | Claudia Merkel | Tel. 06321/671-1101 |
| Sachgebietsleitung Planung und Vermessung | Tobias Mensinger | Tel. 06321/671-1166 |
| Sachgebietsleitung Verwaltung | Bianka Litzel | Tel. 06321/671-1107 |
Weitere Informationen zum Flurbereinigungsverfahren sind im Internet unter „www.landentwicklung.rlp.de/Landentwicklung/Verfahren/DLR-Rheinpfalz/V41262“ zu finden.