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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 14/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung 2025 der Ortsgemeinde Insheim

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.01.2025 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 der Ortsgemeinde Insheim beschlossen.

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wurde der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße mit Schreiben vom 27.01.2025 vorgelegt.

Diese teilt mit Schreiben vom 27.03.2025 mit, dass

  • sowohl der Ergebnishaushalt, als auch der Finanzhaushalt 2025 ausgeglichen sind und eine freie Finanzspitze vorhanden ist. Aufgrund der beträchtlichen Verschuldung der Ortsgemeinde, muss jedoch der Rückführung der Verschuldung in den Folgejahren oberste Priorität beigemessen werden.
  • die Aufnahme der in § 3 der Haushaltssatzung ausgewiesenen Verpflichtungsermächtigungen für den Neubau der KiTA, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite in Höhe von 5.700.000,00 € aufgenommen werden, genehmigt wird.
  • der in der Haushaltssatzung ausgewiesene Höchstbetrag der Liquiditätskredite (Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse) in Höhe von 2.000.000,00 € kommunalaufsichtlich genehmigt wird.
  • in Bezug auf den Stellenplan keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben werden.

Weitere genehmigungspflichtige Teile enthält die Haushaltssatzung nicht.

Die Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan liegt in der Zeit von

07.04.2025 bis einschließlich 17.04.2025

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim, öffentlich aus.

Eine persönliche Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger terminlicher Absprache unter der Tel. Nr. 07276-501 202 oder per Email: n.derichs@herxheim.de möglich.

Es wird nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung auf folgendes hingewiesen:

Die Satzung gilt ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen, auch wenn Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung verletzt wurden.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand nach Ziffer 2 die Verletzung geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

76865 Insheim, 02.04.2024
gez.
Tanja Treiling
Ortsbürgermeisterin

Haushaltssatzung der Gemeinde Insheim für das Jahr 2024 vom 02.04.2025

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

Zinslose Kredite auf

0,00 Euro

Verzinste Kredite auf

0,00 Euro

zusammen auf

0,00 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,

wird festgesetzt auf  —  5.700.000 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf  —  5.700.000 Euro.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf  —  2.000.000 Euro.

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Keine Sondervermögen vorhanden.

§ 6 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind in der Hebesatzsatzung festgesetzt. Sie betragen nachrichtlich:

-

Grundsteuer A auf

393 v.H.

-

Grundsteuer B auf

465 v.H.

-

Gewerbesteuer auf

400 v.H.

Die Hundesteuersätze sind in der Hundesteuersatzung festgelegt.

§ 7 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen werden nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) festgesetzt:

§ 8 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals 31.12.2022 beträgt 8.440.763,28 Euro.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 9.081.214,93 Euro und zum 31.12.2024 9.163.835,83 Euro.

§ 9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000 Euro überschritten sind.

§ 10 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 11 Altersteilzeit

Durch den Wegfall des TV FlexAZ zum 31.12.2022 besteht keine tarifliche Regelung zur Gewährung von Altersteilzeit. Im Ausnahmefall können Altersteilzeitvereinbarungen unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit auf Grundlage des Altersteilzeitgesetzes (AltTZG) abgeschlossen werden.

76865 Insheim, 02.04.2024
gez.
Tanja Treiling
Ortsbürgermeisterin