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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 14/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

der Genehmigung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes „Windenergie“, 1. Teilfortschreibung „Windenergie und Photovoltaik“ der Verbandsgemeinde Herxheim gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Verbandsgemeinderat Herxheim hat in seiner Sitzung am 16.12.2025 die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes „Windenergie“, 1. Teilfortschreibung „Windenergie und Photovoltaik“ der Verbandsgemeinde Herxheim mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie der Zusammenfassenden Erklärung endgültig beschlossen. Die Genehmigung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes „Windenergie“, 1. Teilfortschreibung „Windenergie und Photovoltaik“ ist gemäß § 6 Abs. 1 BauGB mit Verfügung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße vom 20.03.2026 erfolgt. Die Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Durch die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes „Windenergie“, 1. Teilfortschreibung „Windenergie und Photovoltaik“ werden weitere Sondergebiete für Windenergieanlagen im Bereich der Verbandsgemeinde Herxheim ausgewiesen. Zusätzlich wird auch ein Sondergebiet für Freiflächen-Photovoltaikanlagen ausgewiesen, um auch die Nutzung der Strahlungsenergie im Außenbereich planerisch zu steuern. Die Verbandsgemeinde Herxheim strebt mit dieser Fortschreibung des Flächennutzungsplanes „Windenergie“ eine Steuerung hinsichtlich der Errichtung von Windenergieanlagen und von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im gesamten Verbandsgemeindegebiet an. Der Änderungsbereich und der Bereich der geplanten Sonderbauflächen können dem nachstehenden Lageplan entnommen werden.

Die Ausfertigung durch den Bürgermeister erfolgte am 24.03.2026.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes „Windenergie“, 1. Teilfortschreibung „Windenergie und Photovoltaik“ der Verbandsgemeinde Herxheim wirksam. Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes „Windenergie“, 1. Teilfortschreibung „Windenergie und Photovoltaik“ mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie der Zusammenfassenden Erklärung kann während der Dienststunden der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim bei dem Fachbereich Bauverwaltung im Rathaus, Zimmer 3.01 (3. Obergeschoss), von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Die Unterlagen können auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Herxheim unter dem Link https://www.vg-herxheim.de/verwaltung/verbandsgemeindeverwaltung/oeffentliche-bekanntmachungen/ eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Es wird auf folgende Bestimmungen des Baugesetzbuches hingewiesen:

Nach § 215 BauGB werden

1.

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes zum Flächennutzungsplan und

3.

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Verbandsgemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Herxheim, den 26.03.2026
(Christian Sommer)
Bürgermeister