Die EU-Wasserrahmenrichtlinie WRRL (2000) fordert die Erreichung eines guten ökologischen Zustandes für alle Oberflächengewässer.
Die Verbandsgemeinde Herxheim hat im Jahr 2017/2018 ein Gewässerpflege- und -entwicklungsplan vom Büro BIU aus Speyer erstellen lassen.
Hierbei soll durch Verbesserungsgebote und Verschlechterungsverbote die Lebensraumqualität für Tiere verbessert und ein naturnaher, struktur- und artenreicher Zustand der Fließgewässer erreicht werden.
Entwicklungsziel für die Gräben ist es Entwicklungsmaßnahmen am Vorbild ursprünglich natürlicher Gewässer auszurichten.
Die anstehenden Gewässerpflegemaßnahmen für das Jahr 2023 und 2024 für die Fließgewässer III. Ordnung; am Alter-Klingbach, Klingbach, Klingbach-Panzergraben, Schambachgraben, Saugraben, Rottenbach und Klingbach-Mühlbach in Herxheim, am Quodbach in Insheim und am Kaiserbach in Rohrbach werden zeitnah ausgeschrieben und beauftragt.
Auch die Pflegemaßnahmen für Gräben in den jeweiligen Ortsgemeinden werden ausgeschrieben und beauftragt.
Mit der Ausführung der Pflegearbeiten darf aus naturschutzrechtlichen Vorgaben nicht vor Mitte Juli 2023 begonnen werden.
Zunächst wird die Sohlkrautung, Sohlräumung und die Mäharbeiten als Staffelmahd (geteilt in erster und zweiter Teilmahd) vom 15. Juli 2023 bis 15. Oktober 2023 ausgeführt.
Im Zeitraum von 15. Oktober bis 28. Februar des folgenden Jahres werden die Gehölzpflegarbeiten wie Heckenschnitt, Kreissägeschnitt, Rodungsarbeiten vorgenommen.
Sinn und Zweck eines Staffelmahds
Die Mahd mit gestaffelter erster Nutzung trägt wesentlich zur Erhöhung der Biodiversität bei.
Dabei verlieren Insekten, Amphibien, Vögel aber auch Kleinsäuger innerhalb weniger Stunden ihre Lebensräume, Deckung und Nahrungsflächen. Durch das nur partielle Mähen, vor allem großer Schläge, bleiben diese für Offenlandarten vielfältig nutzbaren Habitatstrukturen zumindest zum Teil erhalten, womit die Maßnahme unmittelbar dem Artenschutz dient.
Im Zeitraum bis zur zweiten Teilmahd entwickelt sich auf der zuvor gemähten Fläche ein neuer schutzbietender Grundbestand an Strukturen der von mobilen Arten schnell wiederbesiedelt werden kann. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für eine kontinuierliche Nahrungsverfügbarkeit für Vögel, wie z. B. dem Weißstorch. Die Maßnahme trägt zur zeitlichen und räumlichen Diversifizierung der Grünlandbewirtschaftung bei und bereichert so die Nutzungsvielfalt der Landschaft.