Die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim erlässt als zuständige Behörde namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Herxheim folgende
Allgemeinverfügung:
Gemäß § 38 Abs. 1 des Landesstraßengesetzes (LStrG) wird die im Gebiet der Ortsgemeinde Herxheim verlaufende Teilstrecke der L 493 (Obere u. Untere Hauptstraße) ab Station 0,000 von Netzknoten 6815052 B bis Station 0,906 nach Netzknoten 6815019 = 0,906 km und ab Station 0,048 von Netzknoten 6815019 A bis Station 1,584 nach Netzknoten Neu = 1,792 km zu einer Gemeindestraße (§ 3 Nr. 3 Buchstabe a) LStrG) abgestuft. Die Gesamtlänge der Abstufungsstrecke (L 493) beträgt ca. 2,698 km. Die Abstufung wird zum 01.01.2023 wirksam. Die Straßenbaulast für die Abstufungsstrecke geht mit der Abstufung in dem in § 11 LStrG bezeichneten Umfang auf die Ortsgemeinde Herxheim (§ 14 LStrG) über.
Die Abstufungsunterlagen einschließlich dem Plan aus dem die Lage der Abstufungsstrecke ersichtlich ist, können während der Besuchszeiten (montags 8.00-18.00 Uhr, dienstags 8.00-12.00 Uhr, donnerstags 8.00-16.00 Uhr und freitags 8.00-12.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Zimmer 1.04, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim schriftlich oder nach Maßgabe des § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in elektronischer Form oder zur Niederschrift erhoben werden.