Titel Logo
Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 15/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

Der Ortsgemeinderat hat in seinen Sitzungen am 31.01.2024 und 20.03.2024 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 der Ortsgemeinde Insheim beschlossen.

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wurde der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße mit Schreiben vom 01.02.2024 und 27.03.2024 vorgelegt.

Diese teilt mit Schreiben vom 27.03.2024 mit, dass

sowohl der Ergebnishaushalt, als auch der Finanzhaushalt 2024 ausgeglichen und eine freie Finanzspitze vorhanden ist. Aufgrund der beträchtlichen Verschuldung der Ortsgemeinde, muss jedoch die Rückführung der Verschuldung in den Folgejahren oberste Priorität beigemessen werden.

die in der Haushaltssatzung ausgewiesenen Kredite für die Ortsgemeinde Insheim zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe 2.900.000 € von kommunalaufsichtlich genehmigt wurden.

für die in § 3 der Haushaltssatzung ausgewiesenen Verpflichtungsermächtigungen für den Neubau der KiTA, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite in Höhe von 3.100.000 € aufgenommen werden müssen die Genehmigung unter der Bedingung erteilt wird, dass der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit strikt beachtet wird und eine Kreditaufnahme nur in diesem Umfang in Anspruch genommen werden darf.

Der in der Haushaltssatzung ausgewiesene Höchstbetrag der Liquiditätskredite (Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse) in Höhe von 2.000.000 € wurde kommunalaufsichtlich genehmigt.

in Bezug auf den Stellenplan keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben werden.

Weitere genehmigungspflichtige Teile enthält die Haushaltssatzung nicht

Die Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan liegt in der Zeit von

15.04.2024 bis einschließlich 23.04.2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim, öffentlich aus.

Eine persönliche Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger terminlicher Absprache mit der Mitarbeiterin des Fachbereichs Finanzen, Nicole Derichs, unter der Tel. Nr. 07276-501 202 oder per Email: n.derichs@herxheim.de möglich.

Es wird nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung auf folgendes hingewiesen:

Die Satzung gilt ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen, auch wenn Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung verletzt wurden.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand nach Ziffer 2 die Verletzung geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

76865 Insheim, 07.04.2024

gez.
Martin Baumstark
Ortsbürgermeister

Haushaltssatzung der Gemeinde Insheim

für das Jahr 2024 vom 08.04.2024

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

3.772.070,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

3.359.390,00 Euro

der Jahresüberschuss auf

+ 412.680,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

414.185,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

741.260,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

3.652.250,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -2.910.990,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

2.496.805,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

Zinslose Kredite auf

0,00 Euro

Verzinste Kredite auf

2.900.000,00 Euro

zusammen auf

2.900.000,00 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,

wird festgesetzt auf 3.100.000 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

beläuft sich auf 3.100.000 Euro.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 2.000.000 Euro.

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Keine Sondervermögen vorhanden.

§ 6 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind in der Hebesatzsatzung vom 29.11.2022 festgesetzt. Sie betragen nachrichtlich:

-

Grundsteuer A auf

345 v.H.

-

Grundsteuer B auf

465 v.H.

-

Gewerbesteuer auf

400 v.H.

Hundesteuer

Die Hundesteuersätze sind in der Hundesteuersatzung festgelegt.

§ 7 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt

festgesetzt:

- Beiträge für die Herstellung, den Ausbau und die Unterhaltung der Feld- und Waldwege

12,00 EUR/ha

§ 8 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals 31.12.2022 beträgt 8.600.298,41 Euro.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 8.816.188,41 Euro und zum 31.12.2024 9.228.868,41 Euro.

§ 9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000 Euro überschritten sind.

§ 10 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 11 Altersteilzeit

Es erfolgt keine Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

76865 Insheim, 08.04.2024
gez.
Martin Baumstark
Ortsbürgermeister