Vollzug des Kommunalwahlgesetzes Rheinland-Pfalz und der Kommunalwahlordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung
hier: Einberufung von Ersatzpersonen in den Ortsgemeinderat
Insheim für die Wahlperiode 2019/24
Herr Christoph Gehrlein hat sein Mandat im Ortsgemeinderat Insheim zum 08.04.2024 verloren.
Gemäß § 45 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz wurde
Herr Walter Logé
als nächster Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern aus der Wahlvorschlagsliste der Christlichen Demokratischen Union Deutschlands (CDU) einberufen.
Er hat das Mandat angenommen.
Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung.
Insheim, 08.04.2024