Die Friedhofskultur erfährt derzeit einen bedeutenden Wandel. Ein zunehmender Anteil von Angehörigen lebt weit entfernt und kann sich nicht mehr um eine Grabstätte vor Ort kümmern. Auch altersbedingt kann es schwerfallen, eine größere Grabstätte zu pflegen. Infolgedessen kam es in den letzten Jahren vermehrt zu vorzeitigen Auflösungen von Grabstätten. Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass hierfür eine Genehmigung erforderlich ist und dass bei vorzeitiger Auflösung eine Pflegegebühr zu entrichten ist. Die neue Friedhofssatzung und die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren kann auf der Homepage der Ortsgemeinde Insheim eingesehen werden. Für Fragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung gerne zur Verfügung (Tel. Nr. 07276-510129 oder 07276-501128).