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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 15/2025
Amtlicher Teil
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Sperrzeit und Feiertagsruhe

in Gaststätten und Spielhallen an Ostern

Nach den Bestimmungen des Landesglücksspielgesetzes (LGlüG) ist an Ostern Folgendes zu beachten:

Die Sperrzeit für das Automatenspiel in Gaststätten und Spielhallen beginnt jeweils um 02:00 Uhr und endet um 08:00 Uhr.

Während der Sperrzeit und an den nachfolgenden Tagen ist das Automatenspiel in Gaststätten und Spielhallen nicht zugelassen:

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am Karfreitag, 18. April 2025,

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am Ostersonntag, 20. April 2025.

Ein Verstoß gegen die genannten Verbote kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Kopf, Tel. 07276 501124, E-Mail: m.kopf@herxheim.de.