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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 15/2025
Amtlicher Teil
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Entwurf der Haushaltssatzung 2025/2026

des Zweckverbandes Gruppenkläranlage Rülzheim/Herxheim

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplanes 2025/2026 des Zweckverbandes Gruppenkläranlage Rülzheim/Herxheim wurde der Verbandsversammlung zugeleitet.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2025/2026 liegt gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 97 Absatz 1 der Gemeindeordnung mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in Zimmer 22 der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim (Außenstelle), Mittlere Ortsstraße 106, Rülzheim, zur Einsichtnahme bereit.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinden Rülzheim und Herxheim haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Am Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die genannte Anschrift oder elektronisch an

Haushalt@ruelzheim.de zu richten.

Rülzheim, 04.04.2025
Zweckverband Gruppenkläranlage Rülzheim/Herxheim
gez. Schardt, Verbandsvorsteher