Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.02.2026 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 der Ortsgemeinde Insheim beschlossen.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wurde der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße mit Schreiben vom 06.02.2026 vorgelegt.
Diese teilt mit Schreiben vom 02.04.2026 mit, dass
• | sowohl der Ergebnishaushalt, als auch der Finanzhaushalt 2026 ausgeglichen sind und eine freie Finanzspitze vorhanden ist. Um den künftigen Kreditbedarf so gering wie möglich zu halten, sollte jedoch die Rückführung der Verschuldung in den Folgejahren oberstes Gebot sein. |
• | die in der Haushaltssatzung ausgewiesenen Kredite für die Ortsgemeinde Insheim zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe 1.450.000 € von kommunalaufsichtlich genehmigt wurden. |
• | der in der Haushaltssatzung ausgewiesene Höchstbetrag der Liquiditätskredite (Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse) in Höhe von 3.000.000,00 € kommunalaufsichtlich genehmigt wird. |
• | in Bezug auf den Stellenplan keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben werden. |
Weitere genehmigungspflichtige Teile enthält die Haushaltssatzung nicht.
Die Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan liegt in der Zeit von
13.04.2026 bis einschließlich 23.04.2026
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim, öffentlich aus.
Eine persönliche Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger terminlicher Absprache unter der Tel. Nr. 07276-501 202
oder per E-Mail: n.derichs@herxheim.de möglich.
Die Satzung gilt ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen, auch wenn Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung verletzt wurden.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand nach Ziffer 2 die Verletzung geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 4.031.215,00 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 3.658.180,00 Euro |
| der Jahresüberschuss auf | + 373.035,00 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 530.005,00 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.574.900,00 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 4.031.000,00 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -1.456.100,00 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 926.095,00 Euro |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| Zinslose Kredite auf | 0,00 Euro |
| Verzinste Kredite auf | 1.450.000,00 Euro |
| zusammen auf | 1.450.000,00 Euro |
| Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf | 0,00 Euro. |
| Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf | 0,00 Euro. |
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 3.000.000 Euro.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind in der Hebesatzsatzung festgesetzt. Sie betragen nachrichtlich:
| - Grundsteuer A auf | 393 v.H. |
| - Grundsteuer B auf | 465 v.H. |
| - Gewerbesteuer auf | 400 v.H. |
Die Hundesteuersätze sind in der Hundesteuersatzung festgelegt.
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen werden nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) festgesetzt:
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals 31.12.2022 beträgt 8.339.504,53 Euro.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 9.039.559,50 Euro und zum 31.12.2024 9.285.868,61 Euro.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals 31.12.2025 beträgt 9.041.798,61 Euro.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000 Euro überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Durch den Wegfall des TV FlexAZ zum 31.12.2022 besteht keine tarifliche Regelung zur Gewährung von Altersteilzeit. Im Ausnahmefall können Altersteilzeitvereinbarungen unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit auf Grundlage des Altersteilzeitgesetzes (AltTZG) abgeschlossen werden.