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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 15/2026
Amtlicher Teil
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Ergebnisbekanntmachung

aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Herxheim vom 26.03.2026

Bebauungsplan "Hauptstraße - Neufassung"

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes zu und beschließt, diesen zu veröffentlichen (Veröffentlichungsbeschluss).

Die Verwaltung wird gebeten, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zeitgleich mit der Veröffentlichung durchzuführen.

Bauanträge und Bauvoranfragen;

Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 7 Wohneinheiten, Untere Hauptstraße 48

Der Ortsgemeinderat beschließt zur Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 7 Wohneinheiten auf dem Grundstück Plan-Nr. 15, Untere Hauptstraße 48 das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu versagen, da sich das rückwärtige Gebäude nach Maß und überbaubarer Grundstücksfläche (Bautiefe) nicht in die Umgebung einfügt.

Der Ortsgemeinderat beschließt zur Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 7 Wohneinheiten auf dem Grundstück Plan-Nr. 15, Untere Hauptstraße 48 die Zustimmung nach § 36a BauGB zu versagen, da die Gestaltung der geplanten Gebäude nicht dem Ortsbild und damit der städtebaulichen Ordnung entsprechen. Gründe hierfür sind eine zu geringe Dachneigung des Gebäudes an der Straßenseite und das von der Straße aus sichtbare Flachdach des rückwärtigen Gebäudes

Bauanträge und Bauvoranfragen;

Bauantrag zur Errichtung einer Dachgaube, Theresia-Ohmer-Straße 11

Der Ortsgemeinderat beschließt, die Zustimmung zum Bauantrag zur Errichtung einer Dachgaube, Theresia-Ohmer-Straße 11 zu erteilen, da das geplante Bauvorhaben mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Übertragung von Haushaltsermächtigungen des Haushaltsjahres 2025 in das Haushaltsjahr 2026

Der Ortsgemeinderat Herxheim stimmt der Übertragung von Haushaltsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2025 in das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 176.300,00 € im Ergebnis- und Finanzhaushalt nach § 17 Abs. 1 und 5 GemHVO zu und nimmt von der gesetzlichen Übertragung von Investitionsauszahlungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2025 in das Haushaltsjahr 2026 nach § 17 Abs. 2 GemHVO über 3.239.500,00 € Kenntnis.

Ebenso nimmt der Rat zur Kenntnis, dass die Kreditermächtigung in Höhe von 4.984.448 € gem. § 103 Abs. 3 GemO bis zum Ende des Folgejahres (2026) zur Verfügung steht.