Vollzug des Kommunalwahlgesetzes Rheinland-Pfalz und der Kommunalwahlordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung
hier: | Einberufung von Ersatzpersonen in den Ortsgemeinderat Herxheim für die Wahlperiode 2024/2029 |
Ratsmitglied Manfred Müller hat durch Dienstantritt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim zum 07.04.2026 sein Mandat im Ortsgemeinderat Herxheim verloren (Unvereinbarkeit von Amt und Mandat, § 5 Abs. 2 KWG).
Gemäß § 45 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz ist eine Ersatzperson einzuberufen.
Als nächster Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern aus der Wahlvorschlagsliste der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) wurde
Herr Maximilian Kuntz
einberufen. Herr Kuntz hat das Mandat angenommen.
Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung.