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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 15/2026
Amtlicher Teil
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Nicht angemeldeter Sperrmüll in Insheim

In Insheim wurde kürzlich im Zuge eines Auszugs eine große Menge Sperrmüll auf öffentlicher Straße abgestellt – erheblich mehr, als im Rahmen der üblichen Abholung erlaubt ist. Zudem lag keine Anmeldung beim zuständigen Entsorgungsbetrieb vor.

 

Wir möchten alle Bürgerinnen und Bürger daran erinnern, dass Sperrmüllabholungen grundsätzlich angemeldet werden müssen. Nur so kann eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung sichergestellt werden. Wird Sperrmüll ohne Anmeldung oder in übermäßiger Menge bereitgestellt, gilt dies als illegale Abfallentsorgung und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Informationen zur Sperrmüllanmeldung und den zulässigen Mengen finden Sie auf der Internetseite des Eigenbetriebs WertstoffWirtschaft unter www.suedliche-weinstrasse.de/einrichtungen/eww/.

Wir danken allen Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Abfälle bereits vorschriftsmäßig und umsichtig entsorgen, und damit zu einem sauberen und gepflegten Ortsbild beitragen.