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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 16/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

über die öffentliche Zustellung

Gemäß § 1 des Landesgesetzes über die Zustellung in der Verwaltung (LVwZG) i. V. m. § 10 Abs. 2 Satz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) wird über das Schreiben der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim vom 10.04.2024, Az.: 3/650-22, an

Herrn

Denko Delchev,

zuletzt wohnhaft

Ritter-von-Holzapfel-Straße 13

76863 Herxheim

derzeitiger Aufenthalt unbekannt,

benachrichtigt.

Das v.g. Schreiben vom 10.04.2024, betreffend einen Bescheid nach § 24 POG, kann in der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstr. 2, Rathaus, Zimmer: 1.05, 76863 Herxheim während der Öffnungszeiten (montags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, dienstags und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr), in der Zeit vom

12.04.2024 bis 30.04.2024

eingesehen und abgeholt werden.

Der Bescheid ist an dem Tage als zugestellt anzusehen, an dem seit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser öffentlichen Zustellung zwei Wochen verstrichen sind und es werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 1 LVwZG i. V. m. § 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG).

Herxheim, den 10.04.2024
Verbandsgemeindeverwaltung
Im Auftrag
Klaus Knoll
Verbandsgemeindeverwaltungsrat