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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 16/2025
Amtlicher Teil
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Ergebnisbekanntmachung

aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Ortsgemeinde Insheim vom 31.03.2025

Folgende Beschlüsse wurden gefasst:

Sponsoring, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen an die Ortsgemeinde Insheim

Einstimmig beschließt der Haupt- und Finanzausschuss der Ortsgemeinde Insheim die Annahme von Geld- und Sachspenden zur Förderung der Brauchtumspflege, der Heimatpflege und der Dorfverschönerung in Höhe 3.219,30 EUR.

Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom für die Jahre 2026-2028

Der Haupt- und Finanzausschuss der Ortsgemeinde Insheim hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

1.

Die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen wird zur Kenntnis. Genommen.

2.

Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Ortsgemeinde Insheim ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

3.

Das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium wird bevollmächtigt, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung Strom, an denen die Ortsgemeinde Insheim teilnimmt, namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Insheim vorzunehmen.

4.

Die Ortsgemeinde Insheim verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Die Ortsgemeinde Insheim verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

5.

Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde Insheim für Ökostrom ohne Neuanlagenquote (Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis) erfolgen.