Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
Sponsoring, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen an die Ortsgemeinde Insheim
Einstimmig beschließt der Haupt- und Finanzausschuss der Ortsgemeinde Insheim die Annahme von Geld- und Sachspenden zur Förderung der Brauchtumspflege, der Heimatpflege und der Dorfverschönerung in Höhe 3.219,30 EUR.
Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom für die Jahre 2026-2028
Der Haupt- und Finanzausschuss der Ortsgemeinde Insheim hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
| 1. | Die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen wird zur Kenntnis. Genommen. |
| 2. | Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Ortsgemeinde Insheim ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
| 3. | Das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium wird bevollmächtigt, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung Strom, an denen die Ortsgemeinde Insheim teilnimmt, namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Insheim vorzunehmen. |
| 4. | Die Ortsgemeinde Insheim verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Die Ortsgemeinde Insheim verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 5. | Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde Insheim für Ökostrom ohne Neuanlagenquote (Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis) erfolgen. |