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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 16/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

zu der Veröffentlichung der 1. Teilfortschreibung „Windenergie und Photovoltaik“ der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Herxheim („Teilflächennutzungsplan Windenergie“)

Der Verbandsgemeinderat Herxheim hat in seiner Sitzung am 13.12.2022 beschlossen, die am 01.06.2015 genehmigte und am 12.06.2015 im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Herxheim öffentlich bekannt gemachte 3. Änderung des Flächennutzungsplanes „Windenergie“ fortzuschreiben (1. Teilfortschreibung „Windenergie und Photovoltaik“).

Der Änderungsbereich umfasst das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Herxheim.

Der Änderungsbereich und der Bereich der geplanten Sonderbauflächen können dem nachstehenden Lageplan entnommen werden.

Die 1. Teilfortschreibung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltet die Ausweisung weiterer Flächen für Windenergieanlagen und die Ausweisung von Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Verbandsgemeinde Herxheim. Die Verbandsgemeinde Herxheim strebt mit dieser Fortschreibung des Flächennutzungsplanes eine Steuerung hinsichtlich der Errichtung von Windenergieanlagen und Photovoltaikanlagen im gesamten Verbandsgemeindegebiet an.

Die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie die Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) wurde im März/April 2024 durchgeführt. Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen hat der Verbandsgemeinderat Herxheim in seiner Sitzung am 12.11.2024 geprüft. In seiner Sitzung am 25.02.2025 hat der Verbandsgemeinderat Herxheim dem Entwurf der 1. Teilfortschreibung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt und die Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Veröffentlichung des Entwurfs der 1. Teilfortschreibung „Windenergie und Photovoltaik“ der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes „Windenergie“ der Verbandsgemeinde Herxheim mit der Begründung und dem Umweltbericht erfolgt auf der Internetseite

www.vg-herxheim.de/bekanntmachungen

Die Veröffentlichung ist einsehbar in der Zeit vom

22.04.2025 bis einschließlich 23.05.2025

Diese Bekanntmachung kann ebenfalls auf der vorgenannten Internetseite eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen. Neben dem Planentwurf sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten und mit veröffentlicht werden:

Umweltbericht mit umweltbezogenen Themen:

  • Naturräumliche Gegebenheiten (Geologie, heutige potenzielle natürliche Vegetation)
  • Fläche (Überformung)
  • Boden (Bodenfunktionen, Radon, Altlasten, Rohstoffsicherung)
  • Wasser (Oberflächenwasser, Grundwasser)
  • Tiere und Pflanzen (gesetzlich geschützte Biotope, FFH-Lebensraumtypen, Konfliktpotenzial Vögel & Fledermäuse)
  • Klima/Luft (Klimafunktionen)
  • Mensch (Landschaftsbild, Erholung)
  • Landschaftsbild (inkl. Vorbelastung)
  • Kulturelles Erbe (Grabungsschutzgebiete, Fundstellenkartierung)

Umweltbezogene Fachgutachten:

  • Standortuntersuchung für Freiflächen-Photovoltaikanlagen; IGR GmbH (jetzt: Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH Kaiserslautern), Oktober 2023
  • Standortuntersuchung für Windenergie; IGR GmbH (jetzt: Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH Kaiserslautern), November 2023

Hinweise zu Umweltbelangen aus den Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

  • Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie, Erdgeschichtliche Denkmalpflege: Fundstellenkartierung
  • Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie: Fundstellen, Prospektion
  • Forstamt Haardt: Hinweise für konkrete Planungen
  • SGD Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz: Gewässer, Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsschutzgebiete
  • Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz: Flächengröße, Nutzung Ackerland
  • Verband Region Rhein-Neckar: Ziele Regionalplan, Landschaftsbild, Erdbebenmessstation, Rastgebiete windenergiesensibler Vogelarten
  • Kreisverwaltung Südliche Weinstraße: Quodbach, bestehende Kompensationsflächen
  • UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co.KG: archäologische Verdachtsflächen, Hinweise
  • Fläche und Dach Energie GmbH: Autobahnparkplatz, Agri-PV-Anlagen
  • GAIA mbH: WEA-Planung

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 und § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass

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Die Abgabe von Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) und die Einsichtnahme in die veröffentlichten Unterlagen kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim, Zimmer 3.01, während der üblichen Besuchszeiten (Montag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr) nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

Herxheim, den 07.04.2025
(Christian Sommer)
Bürgermeister