Der Verbandsgemeinderat Herxheim hat in seiner Sitzung am 13.12.2022 beschlossen, die am 01.06.2015 genehmigte und am 12.06.2015 im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Herxheim öffentlich bekannt gemachte 3. Änderung des Flächennutzungsplanes „Windenergie“ fortzuschreiben (1. Teilfortschreibung „Windenergie und Photovoltaik“).
Der Änderungsbereich umfasst das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Herxheim.
Der Änderungsbereich und der Bereich der geplanten Sonderbauflächen können dem nachstehenden Lageplan entnommen werden.
Die 1. Teilfortschreibung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltet die Ausweisung weiterer Flächen für Windenergieanlagen und die Ausweisung von Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Verbandsgemeinde Herxheim. Die Verbandsgemeinde Herxheim strebt mit dieser Fortschreibung des Flächennutzungsplanes eine Steuerung hinsichtlich der Errichtung von Windenergieanlagen und Photovoltaikanlagen im gesamten Verbandsgemeindegebiet an.
Die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie die Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) wurde im März/April 2024 durchgeführt. Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen hat der Verbandsgemeinderat Herxheim in seiner Sitzung am 12.11.2024 geprüft. In seiner Sitzung am 25.02.2025 hat der Verbandsgemeinderat Herxheim dem Entwurf der 1. Teilfortschreibung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt und die Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Veröffentlichung des Entwurfs der 1. Teilfortschreibung „Windenergie und Photovoltaik“ der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes „Windenergie“ der Verbandsgemeinde Herxheim mit der Begründung und dem Umweltbericht erfolgt auf der Internetseite
www.vg-herxheim.de/bekanntmachungen
Die Veröffentlichung ist einsehbar in der Zeit vom
22.04.2025 bis einschließlich 23.05.2025
Diese Bekanntmachung kann ebenfalls auf der vorgenannten Internetseite eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen. Neben dem Planentwurf sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten und mit veröffentlicht werden:
Umweltbericht mit umweltbezogenen Themen:
Umweltbezogene Fachgutachten:
Hinweise zu Umweltbelangen aus den Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 und § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
| - | Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, |
| - | Stellungnahmen elektronisch per E-Mail (b.essert@herxheim.de) übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden können, |
| - | nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, |
| - | als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB) die Einsichtnahme in die veröffentlichten Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim möglich ist und |
| - | eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. |
Die Abgabe von Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) und die Einsichtnahme in die veröffentlichten Unterlagen kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim, Zimmer 3.01, während der üblichen Besuchszeiten (Montag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr) nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.